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Erteilung einer Fahrschulerlaubnis (Mindestalter: 25 Jahre)

Erforderliche Unterlagen:
 

  • Ausweis oder Reisepass,
  • formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der Ausbildungsklassen,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate),
  • Bestätigung des Finanzamtes über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten,
  • Erweitertes Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde". Das Führungszeugnis ist vorher bei der zuständigen Meldebehörde des jeweiligen Wohnortes zu beantragen und darf nicht älter als drei Monate sein. Ein Schreiben zur Beantragung kann die Fahrerlaubnisbehörde auf Anfrage fertigen. Bei einer juristischen Person müssen alle Vertreter dieses beantragen
  • Führerschein, Fahrlehrerschein bzw. amtlich beglaubigte Abschrift
  • Unterlagen über die Tätigkeit als Fahrlehrer ( mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit),
  • eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgangs über die erfolgreiche Lehrgangsteilnahme (mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten),
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Vorlage der Nutzungsänderung, sofern in dem Raum vorher keine Fahrschule war
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,
  • Gebühr: Fahrschulerlaubnis: 102 € natürliche Personen, 153 € juristische Personen,

Für die Anbringung der Werbung setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Bau- (ordnungs)amt in Verbindung (Bauantrag)!


Ist der Bewerber eine juristische Person, muss der zukünftige verantwortliche Leiter vorgenannte Voraussetzungen erfüllen und eine Erklärung abgeben, welche beruflichen Verpflichtungen er sonst noch zu erfüllen hat. Zudem ist ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.


 

Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

Erforderliche Unterlagen:

  • formloser Antrag mit Angaben zu Sitz der Zweigstelle sowie der Fahrerlaubnisklassen,
  • eine Erklärung, von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung,
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag,
  • Vorlage der Nutzungsänderung, sofern in dem Raum vorher keine Fahrschule war
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge,
  • Gutachten über die Raumabnahme ( wird vom Straßenverkehrsamt erstellt) Gebühr: 130 €,

Gebühr: Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €.

Anzahl der Zweigstellen: maximal zehn

 

Für die Anbringung der Werbung setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Bau- (ordnungs)amt in Verbindung (Bauantrag)!


Rechtsgrundlagen:
Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG)
§ 17, 18, 19, 20, 22, 26, 27 FahrlG

Kontakt

Führerscheinwesen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657

info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de