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Wasserentnahmen / Brunnen

Eine Wasserentnahme, z. B. für die Gartenbewässerung, kann sowohl aus dem oberirdischen Gewässer als auch aus dem Grundwasser erfolgen.

Gemäß der §§ 8,9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bedürfen beide Arten der Wasserentnahme zur Trink- oder Brauchwasserversorgung grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Bei Entnahmemengen bis 600.000 m³ pro Jahr ist die Untere Wasserbehörde der StädteRegion Aachen für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zuständig.
Bei Entnahmen von mehr als 5.000 m³ pro Jahr ist zudem die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu untersuchen (Einzelfallprüfung). Eine Antragstellung sollte deshalb rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn erfolgen.
Eine Auskunft zum Grundwasserstand erhalten Sie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (siehe Link: LANUV-Grundwasserstand).
Brunnenbohrungen dürfen nur von entsprechend qualifizierten (nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 zertifizierten) Firmen durchgeführt werden. Auf der Homepage der beiden Zertifizierungsstellen können entsprechende Firmen recherchiert werden (siehe Links).

Wenn es Ihnen im Wesentlichen um die Reduzierung der Trinkwasserrechnung geht, besteht auch die Möglichkeit, Einsparungen bei der Schmutzwassergebühr zu erzielen. Wenn die jeweilige Menge nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wird, kann die Schmutzwassergebühr entsprechend verringert werden. Das ist regelmäßig bei Gartenbewässerung der Fall. Näheres wird jeweils durch die kommunale Abwassergebührensatzung geregelt. Bei Bedarf können Sie sich dazu mit Ihrer Gemeinde oder Stadt in Verbindung setzen. Unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten stellt dies häufig eine sinnvolle Alternative zum Brunnenbau dar.

Als weitere Informationsquelle zur konkreten Herstellung von Brunnen und Dokumentationspflichten dient der Link zum Umweltbundesamt.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Pia Eisenblätter
Tel: +49 241 5198-7055
Fax: +49 241 5198-87055
pia.eisenblaetter@staedteregion-aachen.de