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Werden Haushaltsabfälle oder Gewerbemüll außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen auf privaten oder öffentlichen Grundstücken illegal verkippt oder liegen gelassen, so spricht man von illegaler Abfallentsorgung oder wildem Müll.
Das illegale Verkippen bzw. Liegenlassen von Abfällen und auch die nicht ordnungsgemäße Entsorgung in den dafür bestimmten Entsorgungsanlagen erfüllt in der Regel einen Ordnungswidrigkeitentatbestand. Dies kann durch Verwarnungen und die Verhängung von Bußgeldern geahndet werden. In eher seltenen Fällen liegt ein Straftatbestand vor.
Bei der Bearbeitung durch die untere Umweltschutzbehörde im Umweltamt der Städteregion werden zunächst Ort und Umfang der Ablagerung, dann das Gefährdungspotential der Stoffe sowie die Verantwortlichen bzw. Verursacher ermittelt. Erfolgt die Beseitigung der Abfälle nicht freiwillig, so wird ein Ordnungsverfahren eingeleitet und die Entsorgung der Abfälle notfalls mit der Verhängung von Zwangsgeldern durchgesetzt.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
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Tel: +49 241 5198-7020
Fax: +49 241 5198-87020
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robert.muecke@staedteregion-aachen.de
Herr Mirko Rühr
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Fax: +49 241 5198-87062
mirko.ruehr@staedteregion-aachen.de