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Einkommensbelege einreichen
Aus Gründen des Datenschutzes und um sicherzustellen, dass uns Ihre Einkommensbelege auch tatsächlich erreichen, können wir keine Unterlagen mehr per e-Mail annehmen.
Wir haben daher eine Möglichkeit zum Hochladen von Dokumenten über das Serviceportal NRW geschaffen.
Nach einer kurzen Registrierung kann das ServiceKonto für diese und viele andere Dienstleistungen genutzt werden.
Mit mobilen Geräten (z.B. iOS, Android) können auch bequem Fotos von Belegen eingereicht werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Fotos gut lesbar sind!
Den Link zum Serviceportal finden Sie am Ende dieser Seite!
Grundsätzliches
Die StädteRegion Aachen erhebt für ihren Jugendamtsbereich (Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath) von den Eltern öffentlich-rechtliche Beiträge für den Besuch der Kindertageseinrichtungen.
Der Beitrag richtet sich nach der gebuchten Betreuungszeit (25, 35 oder 45 Stunden), dem Alter der Kinder ("U3" oder "Ü3") und dem Einkommen.
Bei der Aufnahme und danach auf Verlangen müssen Eltern Ihr Einkommen durch eine "Verbindliche Erklärung" angeben und mit Belegen nachweisen.
Maßgebliches Einkommen ist das Jahresbrutto laut Steuerbescheid abzüglich Werbungskosten und zuzüglich Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Elterngelt, Arbeitslosengeld u.s.w.) und zuzüglich anderen Einkommensarten (selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge u.s.w.).
Verluste aus anderen Einkommensarten können nicht abgezogen werden.
Die Festsetzung erfolgt zunächst vorläufig aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben.
Für die endgültige Festsetzung ist jeweils der Steuerbescheid des abgelaufenen Jahres -vollständig, d.h. mit allen Seiten- einzureichen.
Auch wenn kein Einkommen bezogen wird, müssen die Angaben zur Person in der Verbindlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.
Lohnersatzleistungen und Kinderbetreuungskosten
Auch Lohnersatzleistungen, die steuerfrei gewährt werden, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen (Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Renten usw.) gehören zum Einkommen.
Kinderbetreuungskosten können vom Einkommen abgezogen werden.
Die Höhe der Lohnersatzleistungen und der Kinderbetreuungskosten stellt das Finanzamt im Steuerbescheid fest.
Daher empfehlen wir, dass Sie für jedes Jahr den Steuerbescheid (mit allen Seiten) unaufgefordert einreichen, damit der Beitrag überprüft werden kann.
Verbindliche Erklärung zum Einkommen
Die neue Einkommenserklärung steht jetzt als ausfüllbares PDF bereit. Ihr Einkommen wird in dem Dokument berechnet. Durch eine Nutzung dieses Vordruckes können Sie die Festsetzung Ihres Elternbeitrages wesentlich beschleunigen, da Rückfragen dann vermieden werden können.
Für die vorläufige Festsetzung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Verbindliche Erklärung zum Einkommen der Eltern
- Bitte die Angaben zur Person (Eltern und Kind(er)) vollständig ausfüllen
- Unterschrift und Datum nicht vergessen
und
- den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid (vollständig - alle Seiten) vom Finanzamt
oder:
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen, Gehaltsnachweise/ Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ebenfalls bei geringfügiger Beschäftigung – „Minijob“
sowie immer, falls zutreffend:
- Elterngeld-, Krankengeld-, Rentenbescheide oder Bescheide über andere Lohnersatzleistungen
- Nachweise über Unterhaltsleistungen für ihr Kind oder für Sie selbst (Bescheide bzw. Urteile)
- Bescheide über Arbeitslosengeld I von der Bundesagentur für Arbeit.
Beitragsfreiheit kann gewährt werden, wenn Sie uns vorlegen:
- Bescheide über Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen
Sollten Sie ein gemeinsames Brutto–Jahreseinkommen über 91.001,00 € erzielen, dann benötigen wir keine Nachweise. In diesem Fall bitte in der Einkommenserklärung entsprechend kenntlich machen! Bitte die Angaben zur Person (Eltern und Kinder) in jedem Fall vollständig angeben.
Ermittelt wird das vorläufige/voraussichtliche gemeinsame Brutto-Jahreseinkommen. Eine endgültige Festsetzung der Elternbeiträge für vergangene Betreuungsjahre ist erst nach Vorlage Ihres Einkommensteuerbescheids (alle Seiten!) für das jeweilige Kalenderjahr möglich. Bitte reichen Sie diese Bescheide nach, sobald es Ihnen möglich ist. Sie erhalten dann einen endgültigen Festsetzungbescheid.
Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.
Beitragsbefreiungen für Kindertagesbetreuung in Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen erhebt die Beiträge zu den Kindertageseinrichtungen und zur Kindertagespflege in Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath.
Aufgrund des „Gute-KiTa-Gesetzes“ des Bundes haben Eltern ab dem 01.08.2019 die Möglichkeit, sich vom Elternbeitrag befreien zu lassen, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
Eltern, die
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“, „Arbeitslosengeld II“),
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetz,
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
erhalten.
Die Beitragsbefreiung kann durch Vorlage der jeweils gültigen Bescheide für die genannten Leistungen und Angabe des Aktenzeichens der Elternbeitragsstelle beantragt werden.
Die Unterlagen sollten möglichst elektronisch über das ServiceKonto NRW (siehe unten) eingereicht werden.
Alternativ ist die Zusendung per Post möglich an:
StädteRegion Aachen
51.1 – Kindertagesbetreuung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Weg nur für die Kindertagesbetreuung in den Städten Baesweiler und Monschau sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath gilt.
Eltern aus anderen Städten und Gemeinden wenden sich bitte an das örtlich zuständige Jugendamt.
Kontakt
Servicestelle Kindertagesbetreuung
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-5112
kindertagesbetreuung@staedteregion-aachen.de
Ansprechpartner/-innen
Elternbeiträge Baesweiler - Kitas StädteRegion
Elternbeiträge Baesweiler - kirchliche Träger & DRK
Elternbeiträge Eifel - Kitas StädteRegion
Elternbeiträge Eifel - freie Träger & Kindertagespflege
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Kinderfördersatzung Stand 01.08.2020
- (PDF)
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Landesrecht Stand 01.08.2020
- (PDF)
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Bundesrecht Stand 01.08.2020
- (PDF)
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Verbindliche Erklärung zum Einkommen
- (PDF)