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Die StädteRegion Aachen ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, schnelle und qualifizierte Hilfe bei Notfällen bereitzustellen. In den Rettungswachen der StädteRegion Aachen stehen hierfür Fachpersonal und Material zur Verfügung. Zusätzlich stellen die vier Krankenhäuser im ehemaligen Kreis Aachen die notärztliche Versorgung sicher. Ergänzend zum Einsatz von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen kann auf den Rettungshubschrauber zurückgegriffen werden. Für den Transport erkrankter Menschen stehen spezielle Krankentransportwagen zur Verfügung. Das hier eingesetzte Personal gewährleistet eine qualifizierte Versorgung der Patienten.
Um den im Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vorgegebenen Auftrag zu erfüllen, ist eine ständige Überprüfung der Struktur und der Organisation des Rettungsdienstes - vor allem der personellen und materiellen Ressourcen - notwendig. Als Grundlage hierfür dient der Rettungsdienstbedarfsplan, in dem besonders Zahl und Standorte der Rettungswachen, Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festgelegt sind. Er ist Grundlage für sämtliche organisatorischen, personellen und finanziellen Maßnahmen des Rettungsdienstes.
Der Grundbedarf reicht für die rettungsdienstlichen Betreuungen bei größeren Veranstaltungen, länger andauernden Lagen (z.B. Evakuierungen) und erst recht nicht für die Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze aus. Als Grundlage einer adäquaten Reaktion auf den "Massenanfall von Verletzten" gibt es das "Konzept zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze", in dem die notwendigen personellen und materiellen Vorhaltungen beschrieben sind. Das jeweils fortgeschriebene Konzept ist Anlage des Rettungsdienstbedarfplans.
Nach dem Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) in Verbindung mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen, ist die StädteRegion Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 Trägerin des Rettungsdienstes. Gemäß der vorgenannten Vereinbarung zur Aufgabenübertragung wurde die Stadt Aachen mandatiert, Aufgaben des Rettungswesens auf dem Gebiet der Stadt Aachen für die StädteRegion Aachen wahrzunehmen.
Kontakt
Rettungsdienst und Leitstelle
Kranzbruchstraße
15
52152
Simmerath
rettungsdienst@staedteregion-aachen.de
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Bedarfsplan 2022
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Gebührensatzung 2023
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Gebührensatzung Luftrettung 2023
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Konzept RD Gross 2023
- Konzept RD Gross 2023 (PDF)
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Gebührensatzung 2024
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Gebührensatzung Luftrettung 2024
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