Breadcrumb

Rückführungsmaßnahmen (Beratung und Durchführung)

Das Aufgabengebiet dieser Arbeitsgruppe umfasst mehr als die Vorbereitung und Ausführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.

Das Arbeitsgebiet umfasst insbesondere die folgenden Aufgabengebiete:

unerlaubt Eingereiste/Festnahmen:
Aufgrund der besonderen geographischen Lage der StädteRegion Aachen reisen neben vielen Erwachsenen besonders viele Jugendliche unerlaubt aus Belgien bzw. den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Nach Aufgriff, Identitätsfeststellung und Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden erwachsene Personen durch die Bundes- oder Landespolizei an die Ausländerbehörde übergeben. Die Mitarbeiter entscheiden dann über weitere ausländerrechtliche Maßnahmen. Kinder und Jugendliche werden nach Aufgriff zunächst in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt erfasst und ausländerrechtlich betreut.

Abgelehnte Asylbewerber:
In ebenso großem Maße entscheiden die Mitarbeiter über den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet trotz negativ abgeschlossenem Asylverfahren oder sonstiger vollziehbarer Ausreisepflicht.

Strafhaft/U-Haft:
Die Mitarbeiter sind zudem für Ausweisungen und Abschiebungen ausländischer Straftäter aus der JVA Aachen zuständig.

Humanitäre Aufenthaltsrechte:
Beratungen über Bleiberechtsregelungen, aktuelle Erlasslagen oder Gesetzesänderungen, die einen weiteren humanitären Aufenthaltstitel ermöglichen gehören zum Arbeitsalltag. Hierzu zählen insbesondere die aktuellen Gesetzesänderungen des Integrationsgesetzes, das z. B. Regelungen zum Aufenthalt während einer begonnen Ausbildung beinhaltet.

Terrorismus:
Zur Vermeidung terroristischer Aktivitäten ist die Zusammenarbeit zwischen der Ausländerbehörde und den Sicherheitsbehörden essentieller Bestandteil in diesem Tätigkeitsfeld.  

Für Beratungen oder Verlängerungen von Aufenthaltsrechten erfolgt die Terminvergabe über die Infostelle der Ausländerbehörde. Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind grundsätzlich nicht möglich.


Kontakt

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
Tel: +49 241 5198-5600
Fax: +49 241 5198-83308

vollzug-abm@staedteregion-aachen.de