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Taxenkonzession

Taxigenehmigung beantragen

Allgemeines:

Verkehr mit Taxen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die an behördlich zugelassenen Stellen bereitgehalten werden und mit denen Unternehmer_innen Fahrten zu einem vom Fahrgast vorgegebenen Ziel ausführen. Es besteht Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.


Antragstellung:

Die Taxikonzession muss schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Wenn ihr zukünftiger Betriebssitz in der StädteRegion Aachen ist die zuständige Stelle:

StädteRegion Aachen
Straßenverkehrsamt (A36)
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Links.


Bearbeitungsdauer und Gültigkeit der Genehmigung:

Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über ihren Antrag.

Die Genehmigung wird bei Neubewerber_innen (Inhaber_innen, die erstmalig eine Taxikonzession beantragen) für einen Zeitraum von zwei Jahren erteilt. Im Falle einer beantragten Wiedererteilung wird die Konzession für vier Jahre erteilt.

Funktionspostfach:        ausnahme@staedteregion-aachen.de

 

Kontakt

Ausnahmegenehmigungen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80658

ausnahme@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr    
Di. - Uhr    
Mi. - Uhr   und  - Uhr
Do. - Uhr    
Fr. - Uhr    

Ansprechpartner/-innen

Herr Büsing
Tel: +49 241 5198-6533
Fax: +49 241 5198-86533

Frau Brückmann
Tel: +49 241 5198-6541
Fax: +49 241 51988-6541

Frau Dormann
Tel: +49 241 5198-6534
Fax: +49 241 5198-86534

Frau Boudon
Tel: +49 241 5198-6535
Fax: +49 241 5198-86535