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Stop das Katzenelend in der StädteRegion Aachen

Kastration ist Tierschutz

Auch in der StädteRegion Aachen werden zu viele Kätzchen geboren.
Jede nicht kastrierte Katze, die Freilauf erhält, kann bis zu 2-3 x im Jahr belegt werden und Katzenwelpen werfen.
Pro Wurf werden im Mittel 4 – 6 Kitten geboren.
Dies bedeutet, dass rein rechnerisch aus einem Katzenpaar innerhalb von 10 Jahren mit durchschnittlich je 3 überlebenden Kätzchen je Wurf über 80 Millionen Katzen hervorgehen können.

Die Tierheime sind vielfach nicht mehr in der Lage, die Flut von herrenlosen und verwilderten Katzen aufzunehmen.
Dadurch fehlen auch Kapazitäten, entlaufene Katzen in den Tierheimen unterzubringen, um sie an ihre Besitzer zurückgeben zu können. In der StädteRegion Aachen werden durch das Engagement von Tierschutzvereinen jährlich über 300 herrenlose, verwilderte Katzen kastriert.
Dennoch führte diese Maßnahme in der Vergangenheit nicht zu einer deutlich erkennbaren Verringerung der Population verwilderter Katzen.
In der StädteRegion Aachen haben bisher die Städte Herzogenrath, Stolberg und Würselen eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen auf Ordnungsbehördenrecht erlassen.

Die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen ist somit in der StädteRegion Aachen bisher nicht flächendeckend.
Eine Kastration führt nicht dazu, dass Ihre Katze dick oder träge wird.
Sie trägt vielmehr zur Gesunderhaltung Ihrer Katze bei. Ansteckungsgefahren mit Katzenkrankheiten, die sich beim Deckakt übertragen werden verhindert und Revierkämpfe zwischen Katzen verringern sich.

Junge Tiere sollten spätestens ab dem 5. Lebensmonat einer Kastration unterzogen werden, um eine Vermehrung zu verhindern.

Die Kastration ist ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt wird. Für kastrierte Katzen oder Kater ist die Operation schnell vergessen. Durch verwilderte, herrenlose Katzen werden auch vermehrt Krankheiten auf Hauskatzen  übertragen wie die Katzenleukose, Feline infektiöse Bauchfellentzündung (FIP), Katzenseuche, Katzenschnupfen oder Katzen-Aids, die auch für Ihre Hauskatzen eine Gefahr darstellt.

Zudem können auch verwilderte Katzen, die keine gesundheitsprophylaktischen Maßnahmen erhalten,  Krankheiten auf den Menschen übertragen wie die Toxoplasmose, Tollwut, Fuchsbandwurm u.a.

Eine Verringerung der Population herrenloser, verwilderter Katzen wirkt sich durch eine Senkung des Infektionsdrucks somit auch förderlich auf die Gesunderhaltung Ihrer Hauskatze und den Schutz der Bevölkerung aus.


Kennzeichnung und Registrierung von Katzen

Zusätzlich zur Kastration sollten Freigängerkatzen auch gekennzeichnet und anschließend in einem Haustierregister wie TASSO e. V. oder Deutsches Haustierregister registriert werden.

Nur gekennzeichnete und registrierte Freigängerkatzen können bei Abgabe im Tierheim ihren Haltern zugeordnet und zurückgeführt werden.

Lassen Sie deshalb auf jeden Fall Ihre Katze mittels Mikrochip vom Tierarzt kennzeichnen. Hierbei handelt es sich nur um einen Pieks mit einer Spritze; der Chip ist nicht größer als ein Reiskorn.

Registrieren Sie anschließend Ihr Tier kostenlos im Internet auf den Seiten von TASSO e.V. oder dem Deutschen Haustierregister.

 

eine Initiative des
Amtes für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
der StädteRegion Aachen