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Förderrichtlinie Sozialplanung

Zuwendungen für sozialraumbezogene Projekte richten sich besonders an kleinere Intitativen und Vorhaben, die sich im Sozialraum engagieren und dort zur Verbesserung der Lebenslagen, der Teilhabe und der sozialen Infrastruktur beitragen.

Gefördert werden z. B. folgende Projekte und Ideen:

  • Generationen- und Dorftreffpunkte: z. B. Boule-Bahn, Tauschschrank, Kommunikationsbank
  • Ferienspiele für benachteiligte Kinder und Jugendliche
  • Kultur- und Lese-Café für Ältere
  • Kochtreff für bestimmte Zielgruppen
  • Workshops zur Dorf-/Sozialraumentwicklung
  • Bewegungsangebote für Ältere

Für eine Förderung gelten folgende Voraussetzungen und Rahmenbedingungen:

  • Einen Antrag können stellen: natürliche Personen, lokale Initiativen, Vereine, gemeinnützige Unternehmen und Kommunen
  • Es können pro Maßnahme pro Jahr bis zu 2.000,-€ Förderung gezahlt werden
  • Das geförderte Vorhaben muss auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen für die städteregionale Bevölkerung umgesetzt werden
  • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Kontakt

Amt für Inklusion und Sozialplanung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/-innen