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Drainagewasser

 

Das Einleiten von Drainagewasser (z.B. vorübergehende Baudrainage) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die erforderliche Erlaubnis ist bei der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt der StädteRegion Aachen zu beantragen.

Eine Besonderheit stellen Hausdrainagen dar. Diese sind auf Dauer grundsätzlich nicht erlaubnisfähig.

Die Gebäude, Keller, Fundamente etc., die unter Einwirkung von Wasser, z.B. Bodenfeuchte, Sicker- oder Grundwasser stehen, können durch gezielte Abdichtungsmaßnahmen (weiße Wanne) geschützt werden.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Manuela Feige
Tel: +49 241 5198-7014
Fax: +49 241 5198-87014
manuela.feige@staedteregion-aachen.de