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In der StädteRegion Aachen gibt es eine große Anzahl von Altablagerungen sowie Grundstücke auf denen in der Vergangenheit mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde – die sogenannten Altstandorte.
Nicht jede dieser Flächen ist eine Altlast, vielmehr besteht zunächst lediglich der Verdacht der schädlichen Bodenveränderung (Verdachts-/Altlastenverdachtsfläche).
Informationen und Daten zu diesen Flächen werden im sogenannten Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten, sowie im Verzeichnis für schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen erfasst und geführt. Die Untere Bodenschutzbehörde trägt alle Informationen zu Altlasten bzw. altlastenverdächtigen Flächen aus Recherchen und Untersuchungen – egal ob historisch, aktuell oder geplant – zusammen und aktualisiert so fortlaufend das Kataster.
Mit Hilfe dieser Kataster-Informationen werden Bauanträge hinsichtlich der Altlastenbelange geprüft. Sind Boden- oder Grundwasserbelastungen zu befürchten, so sind diese im Detail zu untersuchen und, wenn nötig, zu sanieren.
Bei Ver- und Ankauf von Grundstücken ist die Altlastensituation bzw. die Vornutzung von großem Interesse, da u. a. der Grundstückseigentümer zur Sanierung verpflichtet ist, unabhängig davon, ob er die sanierungsbedürftigen Boden- oder Grundwasserverunreinigungen verursacht hat.
Auskunft darüber, ob ein bestimmtes Grundstück im Kataster verzeichnet ist, erteilt die Untere Bodenschutzbehörde der StädteRegion. Dazu benötigen wir die
- Darstellung eines berechtigten Interesses durch Angaben z.B. zum Eigentümer, Käufer, Verfügungs- und Nutzungsberechtigten, Bauherren, Vollmacht für deren Beauftragte.
- Angaben zum Grundstück mit Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, und soweit vorhanden: Lageplan mit Kennzeichnung
Ein entsprechendes Formular steht als Download unter der Dienstleistung "Altlastenauskunft - Antrag" zur Verfügung.
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