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Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes 2024

Ein Antrag auf Einbürgerung kann

  • nach vorheriger Onlineterminvereinbarung
    oder
  • ohne vorherige Terminvereinbarung (mit Wartezeit) montags, dienstags, donnerstags von 8 – 12 Uhr und mittwochs in der Zeit von 8 – 16 Uhr in der Außenstelle der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde, Trierer Straße 1, 52078 Aachen
    oder 
  • als Onlineantrag

gestellt werden. Sofern Sie ohne einen festen Termin vorsprechen, wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass Tickets je nach Besucheraufkommen nur begrenzt vorhanden sind und nicht gewährleistet werden kann, dass ein Ticket ausgegeben werden kann.
 

Weitere Informationen können Sie unter der Dienstleistung nachlesen.
 

Zuständige Behörde für im Ausland lebende Antragsteller

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.