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Obere Denkmalbehörde
Hinweis vorab: Die Stadt Aachen hat eine eigene Untere Denkmalbehörde, welche von der Bezirksregierung Köln als Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt wird. Die zuständige Abteilung für Denkmalpflege und Archäologie der Stadt Aachen kann unter denkmalpflege@mail.aachen.de kontaktiert werden.
Denkmäler sind als Kulturgüter für die Allgemeinheit zu erhalten, zu pflegen und sinnvoll zu nutzen. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind daher ein wichtiges Anliegen, welches im öffentlichen Interesse steht. Gesetzliche Regelungen hierzu trifft das Nordrhein-Westfälische Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz NRW – DSchG NRW).
In der StädteRegion Aachen sind die Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen und die Gemeinden Roetgen und Simmerath Untere Denkmalbehörden. Sie sind zum Beispiel für das Führen der Denkmallisten, für die Erteilung von Erlaubnissen für Maßnahmen an Denkmälern, für das Ausstellen von Steuerbescheinigungen und für ordnungsbehördliche Anordnungen zum Erhalt und zur Sicherung von Denkmälern zuständig.
Das Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung der StädteRegion Aachen nimmt für diese Städte und Gemeinden die Aufgaben der Oberen Denkmalbehörde wahr. Als Obere Denkmalbehörde beaufsichtigt sie die Unteren Denkmalbehörden. Außerdem ist sie zuständig für die Erteilung von Nachforschungs- und Grabungserlaubnissen.
Die Obere Denkmalbehörde der StädteRegion Aachen untersteht direkt dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Denkmalbehörde.
Alle Denkmalbehörden werden durch das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) fachlich beraten und unterstützt.
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Dienstleistungen
Kontakt
Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße
10
52070
Aachen
Tel: 0241 5198-6301
Fax: 0241 5198-80630
bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr |
Wichtiger Hinweis!
geänderte Sprechzeiten Wohnraumförderung:
Selbstgenutztes Wohneigentum:
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr und
Mi. 14:00 - 17:00 Uhr
städteregionseigene Förderungen:
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Ansprechpartner/-innen
Frau Meyer
Tel: +49 241 5198-6317
Fax: +49 241 5198-80630
Raum: A 1005