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Der Biotopverbund ist seit 2002 im § 21 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgeschrieben. Er dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tier- und Pflanzen sowie deren Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften. Langfristiges Ziel ist es ein Netz von gut miteinander verbundenen Biotopen zu schaffen, welches aus Kern- und Verbindungsflächen sowie Verbindungselementen besteht.
Die Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind auf lange Sicht als geschützte Teile von Natur und Landschaft zu sichern, als da wären: Nationalparke, Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete oder gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 BNatSchG.
Auf Grund der fortschreitenden Versiegelung u.a. durch den Bau von Siedlungen und Verkehrswegen, aber auch erneuerbaren Energien gehen etliche Lebensräume für teilweise geschützte und gefährdete Arten verloren oder werden zerschnitten. Die Folge ist ein erheblicher und besorgniserregender Rückgang der biologischen Artenvielfalt.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass die noch verbleibenden funktionsfähigen Lebensräume gesichert und miteinander verbunden werden. Ein funktionsfähiger Biotopverbund steigert nicht nur die Überlebenschancen einzelner Individuen, sondern ganzer Populationen.
Bereits 2002 wurde für den nördlichen Bereich der StädteRegion Aachen (damals Kreis Aachen) die Biotopverbundplanung im Aachener Nordkreis erstellt. Ziel dieser Planung war es, die im industriell geprägten Norden des ehemaligen Kreisgebietes vorhandenen Biotope und Biotopflächen darzustellen. Mit der Aufstellung des Landschaftsplan VII „Eschweiler / Alsdorf“ im Jahr 2014 bedurfte es einer Aktualisierung der Biotopverbundplanung, welche 2019 erfolgte. Die aktualisierte Biotopverbundplanung umfasst die Kommunen Baesweiler, Alsdorf, Herzogenrath, Würselen, große Teile des Gemeindegebietes Eschweiler sowie einen kleinen Teil des Stolberger Gemeindegebietes.
Ergänzend hierzu hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrheinwestfalen (LANUV NRW) den „Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege – für die Planungsregion des Regierungsbezirks Köln; Anlage I.5“ 2020 für die gesamte StädteRegion Aachen veröffentlicht (siehe Kachel Fachbeitrag Biotopverbund LANUV).
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Termine nach Vereinbarung
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Fax: +49 241 5198-87074
ruth-marie.sommer@staedteregion-aachen.de
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Biotopverbundplanung Nordkreis 2019
- Textteil Biotopverbundplanung 2019 (PDF)
- Bestandskarte 2019 (PDF)
- Panungsgrundlagenkarte 2019 (PDF)
- Synthesekarte 2019 (PDF)
- Karte der Verbundkorridore 2019 (PDF)
- Karte der Defizite 2019 (PDF)
- Karte der Nutzungstypen 2019 (PDF)
- Tabelle 1 - 3 Leitarten 2019 (PDF)
- Tabelle 4 Verbundflächen 2019 (PDF)