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Herkunftssprachlicher Unterricht

 

Was ist Herkunftssprachlicher Unterricht?
 
Für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind die Herkunftssprache und die nationale Kultur von besonderer Bedeutung. Im Herkunftssprachlichen Unterricht erwerben sie Kompetenzen zu Mehrsprachlichkeit und Handlungsfähigkeit. Darum wird Herkunftssprachlicher Unterricht in Ergänzung zum regulären Unterricht angeboten.

Im Schulamtsbezirk der Städteregion Aachen werden im Rahmen des Herkunftssprachlichen Unterrichts die Sprachen Albanisch, Italienisch, Arabisch, Spanisch, Türkisch, Bosnisch, Griechisch, Farsi, Russisch, Polnisch und Portugiesisch angeboten.
 
Die Sprachprüfung
 
Die erzielte Leistungsnote der Schülerin bzw. des Schülers wird im Zeugnis vermerkt. Sie ist grundsätzlich nicht versetzungsrelevant.
 
Allerdings müssen die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (Haupt-, Real-, Gesamt-, Förderschule, Gymnasium) die regelmäßig zwischen drei und fünf Stunden wöchentlich am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, am Ende der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung in ihrer Herkunftssprache ablegen. Eine erzielte gute Leistung in dieser Sprachprüfung kann im Abschlusszeugnis eine mangelhafte Leistung in der ersten Fremdsprache, z. B. Englisch, ausgleichen.
 
Wie melde ich mich an?
 
Die Schule informiert die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund insbesondere bei der Aufnahme in die Grundschule und beim Übergang in die weiterführende Schule über das Angebot des Herkunftssprachlichen Unterrichts.
 
Das Anmeldeformular, das bei den Schulen zu erhalten ist, ist bei der Anmeldung an der Schule von den Erziehungsberechtigten auszufüllen und unterschrieben dort abzugeben. Nach den Osterferien eingehende Anmeldungen können grundsätzlich für das nächste Schuljahr aus Planungsgründen nicht mehr berücksichtigt werden. Im Einzelfall entscheidet das Schulamt.
 
Wann wird Herkunftssprachlicher Unterricht eingerichtet?
 
Der Herkunftssprachliche Unterricht ist geregelt im Erlass des Ministeriums. Er wird angeboten unter der grundsätzlichen Voraussetzung, dass die haushaltsrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind, also geeignetes Personal und geeignete Räumlichkeiten an Schulen zur Verfügung stehen. In der Primarstufe erfolgt das Angebot, wenn eine Lerngruppe von mindestens 15 Schüler/-innen dauerhaft ermöglicht werden kann. In der Sekundarstufe I kann er stattfinden, wenn mindestens 18 Schüler/-innen dauerhaft teilnehmen. Der Herkunftssprachliche Unterricht steht unter staatlicher Schulaufsicht der Schulämter. Die Schulaufsicht kann schulübergreifende Lerngruppen bilden.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Schülerin bzw. der Schüler zur regelmäßigen Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht für die Dauer eines Schuljahres.
 
Das Schulamt ermittelt anhand der Anmeldungen den Bedarf für den Herkunftssprachlichen Unterricht und erstellt im nächsten Schritt den Einsatzplan für die entsprechenden Lehrkräfte.
 
Wo findet Herkunftssprachlicher Unterricht statt?
 
Manchmal werden die Schüler aus verschiedenen Schulen zusammengefasst und an einer Schule zentral unterrichtet. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht, an welchen Schulen in diesem Schuljahr in der jeweiligen Sprache Herkunftssprachlicher Unterricht erteilt wird.