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Im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bietet die Städteregion Aachen Ihren Kindern die Möglichkeit, ihre Kenntnisse der Herkunftssprache zu vertiefen und zu erweitern.
Für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind die Herkunftssprache und die nationale Kultur von besonderer Bedeutung. Im Herkunftssprachlichen Unterricht erwerben sie Kompetenzen zu Mehrsprachlichkeit und Handlungsfähigkeit.
Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein Angebot für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule und Sekundarstufe I und ergänzt den regulären Unterricht. Er ist geregelt im Runderlass Herkunftssprachlicher Unterricht des Ministeriums für Schule und Bildung. Den Runderlass können Sie unter „Links“ abrufen.
Wann wird Herkunftssprachlicher Unterricht eingerichtet
Der Herkunftssprachliche Unterricht wird unter der Voraussetzung angeboten, dass geeignetes Personal und geeignete Räumlichkeiten an Schulen zur Verfügung stehen. In der Primarstufe erfolgt das Angebot, wenn eine Lerngruppe von mindestens 15 Schüler_innen dauerhaft ermöglicht werden kann. In der Sekundarstufe I kann er stattfinden, wenn mindestens 18 Schüler_innen dauerhaft teilnehmen.
Welche Sprachen werden in der Städteregion Aachen angeboten
Albanisch, Arabisch, Bosnisch, Farsi, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch und Türkisch
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Ihr Kind muss die Herkunftssprache verstehen.
- Ihr Kind muss mindestens kurze Sätze sprechen können.
Wie melde ich mein Kind zum Unterricht an
- Füllen sie eine Interessensbekundung aus und geben diese spätestens bis zum 15. März an der Stammschule Ihres Kindes ab, um Ihr Kind für den HSU im nächsten Schuljahr anzumelden. Die Interessensbekundung erhalten Sie an der Schule Ihres Kindes oder auf dieser Webseite unter „Formulare/Infos“.
- Im Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 muss Ihr Kind erneut an der weiterführenden Schule zum HSU angemeldet werden.
Anwesenheitspflicht/Abmeldung
- Nach der Anmeldung zum HSU besteht Anwesenheitspflicht für das laufende Schuljahr.
- Eine Abmeldung vom HSU ist nur zum Schuljahresende möglich. Melden Sie Ihr Kind schriftlich bei der Schulleitung der Stammschule ab.
- Wenn Sie Ihr Kind nicht zum Schuljahresende abmelden, verlängert sich die Teilnahmepflicht um ein weiteres Schuljahr. Die Teilnahmepflicht endet spätestens nach der 4. Klasse in der Primarstufe bzw. nach der 10. Klasse in der Sekundarstufe I.
Wann findet der Unterricht statt
Der HSU findet ausschließlich am Nachmittag statt.
Unterrichtsdauer
- In der Regel fünf Wochenstunden
- Zusätzlich zum regulären Unterricht
Wo findet der Unterricht statt
Nicht an jeder Schule kann jede Herkunftssprache unterrichtet werden. Zum Teil werden Kinder aus mehreren Schulen an einem Standort gemeinsam unterrichtet. Eine Übersicht über die Standorte finden Sie unter „Formulare/Infos“.
Zeugnis
- Die Leistungen im HSU werden im Zeugnis mit einer Note bzw. Beurteilung über die Lernentwicklung unter „Bemerkungen“ aufgenommen.
- Die erzielte Note ist grundsätzlich nicht versetzungsrelevant.
Sprachprüfung
- Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (Haupt-, Real-, Gesamt-, Förderschule, Gymnasium), die regelmäßig am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, müssen am Ende der Sekundarstufe I eine Sprachprüfung in ihrer Herkunftssprache ablegen.
- Eine erzielte gute Leistung in dieser Sprachprüfung kann im Abschlusszeugnis eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.
Ansprechpartner/-innen
Frau Barbara Herrmann
Tel: +49241 5198-4118
Fax: +49241 5198-80410
barbara.herrmann@staedteregion-aachen.de
Raum: E 272