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Datenschutz an den Schulen in der StädteRegion Aachen

 

Gemäß § 32 a DSG NRW haben öffentliche Stellen eine(n) Beauftragte(n) für Datenschutz zu bestellen. Wesentliche Aufgabe der/des Beauftragten für Datenschutz für die Schulen in der StädteRegion Aachen ist es, auf die Einhaltung des Landesdatenschutzgesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen speziell für Schulen zu achten und die in Schule Tätigen bei der verantwortlichen Einhaltung dieser Vorschriften zu unterstützen.

So soll der/die Einzelne davor geschützt werden, dass durch die Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung eigener Daten zu bestimmen, nicht unzulässig beeinträchtigt wird. Zu den allgemeinen Vorgaben des Datenschutzgesetzes NRW für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen gehört auch als wesentlicher Grundsatz, dass die Verarbeitung sich auf den erforderlichen Umfang beschränken muss und dass Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet werden dürfen, für den sie erhoben wurden.

Hier unterstützen und beraten die Datenschutzbeauftragten Betroffene bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und übernehmen die Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im schulischen Kontext. Das Schulgesetz beinhaltet in §§ 120 -122 und den beiden Verordnungen VO-DI (über die Verarbeitung zugelassener Daten von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern) und VO-DII (über die Verarbeitung zugelassener Daten von Lehrerinnen und Lehrern) grundlegende Bestimmungen für die Verarbeitung von Daten im Schulbereich, unabhängig davon, in welcher Form - elektronisch oder in herkömmlicher Form in Listen, Karteien oder Akten - diese personenbezogenen Daten erfasst und verarbeitet sind.

Die vom Schulamt für die Städteregion Aachen bestellten Beauftragten für Datenschutz an Schulen in der StädteRegion sind

Peter Schulz und
Jan Paul Siebenbürger

Medienzentrum Aachen, Euregionales Medienzentrum
Talstraße 2 (DEPOT), 52068 Aachen
datenschutz-schulen@staedteregion-aachen.de