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Merkzeichen G - Gehbehinderte

Die Voraussetzungen für das Merkzeichen G liegen vor, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr besteht.

Erheblich beeinträchtigt ist ein behinderter Mensch, wenn er infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) Wegstrecken im Ortsverkehr nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten und nicht ohne Gefahren für sich oder andere  zurücklegen kann.
Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden.

Kontakt

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