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K 5 Kirchrather Straße in Herzogenrath-Merkstein

Anlass

Auf der Kirchrather Straße wird der Verkehr u.a. durch Markierungen von Fahrstreifen, Radschutzstreifen und Parkplätzen geregelt. Diese Markierungen sind sowohl durch verschiedene Aufbrüche und Flickstellen der letzten Jahre als auch durch Abnutzung nicht mehr vollständig und teilweise verblasst. Im Rahmen der Straßenunterhaltung steht daher eine Neumarkierung an.

Das bisherige Markierungs- und Beschilderungskonzept ist etwa 25 Jahre alt und entspricht nicht mehr den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und dem Stand der Technik. Die Unfallforschung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Radfahrende insbesondere neben parkenden Kfz durch unachtsam geöffnete Fahrzeugtüren gefährdet sind. Daher ist seit 2021 ein Sicherheitstrennstreifen zwischen Radschutzstreifen und Parkplätzen zwingend vorgeschrieben, um folgenschwere Unfälle zu verhindern. Radschutzstreifen müssen mindestens 1,50 m breit sein. Eine Radwegebenutzungspflicht ist nur noch in besonderen Ausnahmefällen zulässig.

Die StädteRegion verfolgt das Ziel, das Angebot für Radfahrende zu verbessern, um möglichst vielen Nutzergruppen (u.a. auch Kindern und Senioren) eine gute Mobilität zu ermöglichen und ihnen ein größeres Vertrauen in eine sichere Nutzung der Radverkehrsanlagen zu schaffen.

Projektbeschreibung

In Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Herzogenrath wurde ein Markierungs- und Beschilderungsplan erarbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Elemente vor:

  • Fahrtrichtung Willibrordstraße: auf der Nordseite durchgehende Führung des Radverkehrs auf Radschutzstreifen, die Gehwege bleiben den Zu-Fuß-Gehenden vorbehalten.

  • Fahrtrichtung August-Schmidt-Platz: auf der Südseite Beibehaltung der weitgehenden Führung auf den gemeinsamen Geh-/Radwegen. Die Benutzungspflicht wird aufgehoben. Das Benutzungsrecht wird durch die Markierung von Fahrradpiktogrammen verdeutlicht.

  • Radschutzstreifen erhalten eine Breite von 1,50 m.

  • Zwischen Radschutzstreifen bzw. Geh-/Radwegen und Parkplätzen werden Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite markiert.

  • An den Einmündungen und stärker befahrenen Grundstückszufahrten werden die erforderlichen Sichtfelder von Hindernissen freigemacht.

  • An allen Einmündungen werden die Radschutzstreifen rot eingefärbt.

  • Die beschriebenen Anpassungen machen es erforderlich, dass ein Teil der vorhandenen Parkmöglichkeiten entfällt. In einer Parkraumerhebung zu verschiedenen Tageszeiten wurde geprüft, dass im näheren Umfeld trotzdem noch ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden bleiben.

     

Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

Die Planung wurde interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einer Informationsveranstaltung am 25.11.2023 in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule in Herzogenrath-Merkstein vorgestellt. Die Hinweise, Kritikpunkte und Anregungen wurden im Anschluss ausgewertet. Zusätzlich wurde ein Sicherheitsaudit durchgeführt, um mögliche weitere Sicherheitsdefizite zu erkennen.

Im Ergebnis wurde die Planung im Wesentlichen in folgenden Punkten überarbeitet:

  • Die erforderlichen Sichtfelder an Einmündungen und stärker befahrenen Grundstückszufahrten werden von Hindernissen freigemacht, um die Unfallgefahren beim Ein- und Abbiegen zu reduzieren.

  • Zwischen Tulpenstraße und Ahornstraße werden die Parkplätze auf der Südseite beibehalten.

  • Die Anfahrmöglichkeit für Busse an die Haltestelle An der Herrenstraß wird verbessert, damit Fahrgäste ohne größeren Zwischenraum zwischen Bordstein und Bus ein-/aussteigen können.

  • Die endgültigen Pläne stehen in der Menüleiste rechts zum Download zur Verfügung.

Zeitplan der Umsetzung

Ab dem 4.6.2024 wird zunächst die Fahrbahndecke an einzelnen Stellen saniert. Anschließend werden die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen abgefräst. Dann werden die neuen Markierungen aufgetragen und die Beschilderung angepasst. Im Bereich der Sichtfelder an den Einmündungen und einigen Grundstückszufahrten werden die Hindernisse beseitigt, u.a. durch Anpassungen im Parkstreifen. Der Abschluss der Arbeiten wird bis Ende Juli 2024 angestrebt.

Ausblick

Die vorgesehenen Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Straßenunterhaltung im Bestand. Bauliche Veränderungen im Querschnitt können dabei nur in geringerem Umfang vorgenommen werden.

Eine Verbesserung der Radverkehrsführung zwischen Fliederstraße und Geilenkirchener Straße befindet sich in der Abstimmung mit der Stadt Herzogenrath.

Zukünftig sollen die Radschutzstreifen auf gesamter Länge rot eingefärbt werden. Dies ist geplant, wenn die Sanierung der Fahrbahndecke auf größeren Abschnitten ansteht.

Mittelfristig möchte die StädteRegion das Angebot für Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende weiter verbessern. Hierdurch sollen u.a. zu enges Überholen von Radfahrenden durch Kfz sowie Konflikte zwischen Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden weiter reduziert werden. Dies wird mit einer Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts mit größeren baulichen Anpassungen verbunden sein. Hierzu bedarf es einer grundlegenderen Umplanung.