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Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen und die Verlusterklärung des eingetragenen Halters.
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bei alten Fahrzeugpapieren zusätzlich der Fahrzeugbrief
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Dienstleistungen
- Ersatz-ZB I / Fahrzeugschein
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
Di. | - | Uhr | |||||||
Mi. | - | Uhr | und | - | Uhr | ||||
Do. | - | Uhr | |||||||
Fr. | - | Uhr | |||||||
Sa. | - | Uhr |
(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)