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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauch usw.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarife in der Anlage). Siehe hierzu unter Links.

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hs.-Nr.) und des Wertermittlungsstichtags (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.

Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
  • Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
  • Angaben zur Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum
  • Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
  • einfache tabellarische Auflistung von ggf. durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (soweit vorhanden)
  • Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)

Kontakt

Gutachterausschuss / Immobilienbewertung
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2555

Öffnungszeiten:

Mo. - Uhr  
Di. - Uhr  
Mi. - Uhr  
Do. - Uhr  
Fr. - Uhr  

und nach Vereinbarung