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Digitale Fahrerkarte
Seit 2005 müssen in Neufahrzeuge (LKW/Bus) digitale Kontrollgeräte eingebaut werden. Das digitale Kontrollgerät löst somit die bisher eingebauten Fahrtenschreiber ab. Damit diese Geräte bedient werden können, benötigen die Fahrer eine Fahrerkarte. Auf dieser werden alle notwendigen Daten in einem Chip gespeichert.
Fahrerkarten müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Werkstatt- und Unternehmerkarten werden nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt, diese können online (siehe recht unter "Links") beantragt werden.
Die Fahrerkarte ist eine Chipkarte zur Einführung in den EU-Fahrtenschreiber. Auf der Fahrerkarte sind die Personendaten des Fahrers abgedruckt, die zu seiner Identifizierung notwendig sind. Daneben werden dort die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage auf dem Chip aufgezeichnet.
Besonderheiten:
Eine neue Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Falls die Fahrerkarte einen Herstellungsfehler hat, wird diese nach Abgabe bei der Führerscheinstelle vom Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos ersetzt. Sofern es sich nicht um einen Herstellungsfehler handelt, sondern um einen sonstigen Defekt, wird gebührenpflichtig eine neue Fahrerkarte ausgestellt.
Ist Ihre Fahrerkarte beschädigt oder defekt, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Bei der Ausstellung eines neuen Kartenführerscheines muss keine neue Fahrerkarte beantragt werden. Es gibt keine Vorschrift, wonach die letzte Zahl des Kartenführerscheines (Ausfertigungszahl) mit der Angabe auf der Fahrerkarte übereinstimmen muss. Sollte dennoch die Anpassung gewünscht sein, ist die ausgelesene Fahrerkarte bei Antragstellung abzugeben.
Sie besitzen noch einen alten nationalen Führerschein in Papierform? Dann muss hier erst eine Umstellung in einen Kartenführerschein erfolgen.
Fristen:
- Eine neue Fahrerkarte muss spätestes 15 Werktage, frühestens 6 Monate vor Ablauf der bisherigen Fahrerkarte beantragt werden.
- Die Gültigkeit (5 Jahre) der neuen Fahrerkarte schließt sich direkt an die Gültigkeit der bisherigen Fahrerkarte an.
- Die abgelaufene Fahrerkarte ist noch mindestens 28 Tage lang im Fahrzeug mitzuführen.
Folgende Anträge zur Fahrerkarte können hier online gestellt werden:
- Erstbeantragung
- Folgebeantragung
- Diebstahl/Verlust
Für folgende Anträge ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung erforderlich:
- Fahrerkartennummer soll der Führerscheinnummer angeglichen werden,
- Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte soll der Gültigkeit des Führerscheines angeglichen werden,
- Verlängerung/Erneuerung/Defekt einer ausländischen Fahrerkarte,
- Defekt der Fahrerkarte.
Die Meldung über eine defekte Fahrerkarte kann nur persönlich erfolgen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Benötige Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- gültiger deutscher Kartenführerschein oder EU/EWR-Kartenführerschein
- biometrisches Lichtbild
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- ggf. Verlustanzeige
Diebstahl
- Bei Diebstahl der Fahrerkarte muss eine neue Fahrerkarte unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden. Für die Zeit, in der keine Fahrerkarte vorliegt, sind entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen.
Verlust
- Bei Verlust der Fahrerkarte muss eine Verlusterklärung abgegeben werden.
Gebühren:
41,00 € (einschl. Direktversand)
Wo beantrage ich die Fahrerkarte?
Sie können den Antrag online stellen:
Innerhalb der Dienstleistung können Sie folgende Anliegen online beantragen:
- Erstbeantragung
- Folgebeantragung
- Diebstahl/Verlust
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Fahrerkarte online. Innerhalb des Onlineverfahrens werden Sie gebeten, die entsprechende Gebühr zu bezahlen. Der Antrag wird von den Mitarbeitenden der Fahrerlaubnisbehörde bearbeitet und Sie erhalten die Fahrerkarte direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt zugestellt.
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, den Antrag auf Ausstellung der Fahrerkarte online zu beantragen, können Sie den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde der StädteRegion Aachen stellen. Bitte beachten Sie, dass es wegen des Pflichtumtausches zu einem längeren Terminvorlauf kommen kann. Nutzen Sie daher bitte vorrangig das Online-Angebot.
- Personalausweis, Pass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- gültiger deutscher Kartenführerschein oder EU-EWR-Kartenführerscheinbiometrisches Lichtbild
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- ggf. Verlustanzeige
Diebstahl
- Bei Diebstahl der Fahrerkarte muss eine neue Fahrerkarte unter Angabe der Gründe innerhalb von 7 Werktagen beantragt werden. Für die Zeit, in der keine Fahrerkarte vorliegt, sind entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen.
Verlust
- Bei Verlust der Fahrerkarte muss eine Verlusterklärung abgegeben werden.
Gebühren:
- 38,00 € bei Abholung
- 41,00 € bei Direktversand
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Dienstleistungen
- Digitale Fahrerkarte
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Kontakt
Bürgerservice Führerschein
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80657
info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
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