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Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Verkehrsverboten
Voraussetzung:
- für Lieferverkehr, Entsorgungs- bzw. Recyclingfirmen, die zur Ausführung ihrer Aufträge entgegen der bestehenden Verbote und Beschränkungen (z. B. Tonnagebegrenzugen) öffentlichen Verkehrsgrund in Anspruch nehmen müssen
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Einreichen des Formulars "Ausnahme Hindernisse im Straßenraum" mit einer Begründung, warum Ausnahmegenehmigung benötigt wird
Ausnahmen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Behinderte für Monschau, Roetgen und Simmerath
Voraussetzungen:
- Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) liegt vor
- Merkzeichen "BL" (Blind) liegt vor
- Merkzeichen "G" mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen liegen vor
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Formular "Parkerleichterung für Behinderte mit aG, beidseitiger Amelie und Blinde"
- Fotokopie vom Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes oder Fotokopie des Bescheides des Versorgungsamtes
- aktuelles Lichtbild
außerhalb der aG-Regelung
Voraussetzungen:
- Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" (gehbehindert) und "B" (ständige Begleitung ist erforderlich) und einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 allein für die Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirkt)
- Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von mindestens 70 allein für die Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für die Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
- Schwerbehinderte mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von mindestens 70 vorliegt
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- Formular "Parkerleichterung für Behinderte außerhalb der "aG-Regelung"
- Fotokopie vom Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes oder Fotokopie des Bescheides des Versorgungsamtes
- aktuelles Lichtbild
Parkerleichterungsbereiche:
Der Ausweis wird bei Vorliegen der Voraussetzungen sofort ausgestellt, gilt in der Regel drei Jahre und umfasst im Bereich der Bundesrepublik Deutschland neben der Möglichkeit, Behindertenparkplätze zu benutzen, folgende Regelungen:
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist (Zeichen 286 StVO), bis zu drei Stunden zu parken
- im Bereich eines Zonenhalteverbots (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
- in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Z. 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden
Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen außerhalb der aG-Regelung ist mit dieser Genehmigung nicht gestattet!
Die hierfür notwendigen Antragsvordrucke sind unter Downloads abgespeichert und können dort heruntergeladen werden.
Ansprechpartner/-innen
Frau Margit Kessel
Tel: +49 241 5198-3706
Fax: +49 241 5198-83706
verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de
Raum: F 415
Frau Julia Linnartz
Tel: +49 241 5198-3702
Fax: +49 241 5198-83702
Frau Lea Carls
Tel: +49241 5198-6130
Fax: +49241 51988-6130