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Anhänger im Brauchtum

Im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, wie beispielsweise Umzügen zu Karneval, Erntedankfesten oder traditionellen Volksfesten, kommen häufig speziell angefertigte oder umgebaute Anhänger zum Einsatz. Um die Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge zu gewährleisten und deren Nutzung im Straßenverkehr zu ermöglichen, ist eine Einzelbetriebserlaubnis erforderlich.

Diese Erlaubnis stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben und sicherheitsrelevanten Standards eingehalten werden. Die Anforderungen an die Einzelbetriebserlaubnis können je nach Art des Anhängers und dessen Einsatzgebiet variieren. Um Ihnen den Prozess der Antragstellung zu erleichtern, haben wir eine übersichtliche Checkliste erstellt. Diese unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen im Blick zu behalten.

Unsere Checkliste sowie weitere Informationen zur Einzelbetriebserlaubnis stehen Ihnen online zur Verfügung. Damit möchten wir die Transparenz des Verfahrens erhöhen und die Planungssicherheit für alle Beteiligten verbessern.

Sofern für Fahrzeuge die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis in Frage kommt, bitten wir darum, entsprechende Termine auf unserer Homepage Online Terminvereinbarung StädteRegion Aachen (www.stva-ac.de) unter dem Anliegen „Weitere Zulassungsangelegenheiten (z.B. Ausstellung einer Bescheinigung, Erteilung einer Betriebserlaubnis)“ zu reservieren und wie folgt vorzugehen:

  • 3 Fahrzeuge entsprechende Terminbuchung
  • 4-5 Fahrzeuge Terminbuchung mit der Anzahl 3 und der Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge im Bereich der Bemerkungen
  • 5 Fahrzeuge Telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0241 5198 6500

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0241 5198 6500 oder per Mail an info.stva@staedteregion-aachen.de.