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Bei den gängigen Wärmepumpen unterscheidet man, abhängig von der jeweiligen Energiequelle, grundsätzlich zwischen Luft- und Erdreichwärmepumpen. Wasserrechtlich relevant sind die Erdreichwärmepumpen.
Bei den Erdreichwärmepumpen erfolgt der Wärmeentzug aus dem Boden grundsätzlich über Erdwärmesonden oder Flächenkollektoren.
Erdwärmesonden sind mit Bohrungen verbunden und werden in der Regel bis zu einer Tiefe von 400 m senkrecht in den Boden eingesetzt. Die Bohrungen dürfen nur von entsprechend qualifizierten (nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 zertifizierten) Firmen durchgeführt werden. Auf der Homepage der beiden Zertifizierungsstellen können entsprechende Firmen recherchiert werden (siehe Links).
Flächenkollektoren werden als Rohrleitungen bzw. Rohrmatten, vergleichbar mit einer Fußbodenheizung, in einer Tiefe von 1,2 m bis 1,5 m im Erdreich verlegt.
Erdreichwärmepumpen sind nach Wasserrecht erlaubnispflichtig. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde der StädteRegion Aachen zu beantragen.
Weitere erlaubnispflichtige Anlagentypen zum Wärmeentzug sind möglich und bedürfen einer detaillierten Bewertung durch die Untere Wasserbehörde der StädteRegion Aachen.
Die wasserwirtschaftlichen Anforderungen an die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme werden im Arbeitsblatt 39 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) detailliert beschrieben (siehe Link).
Informationen zu möglichen Einschränkungen und Gefahren am geplanten Standort können dem unten verlinkten Internetangebot des Geologischen Dienstes NRW (GD) und der Bezirksregierung Arnsberg (BR Arnsberg) entnommen werden.
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