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Berufsbetreuer_in werden?

 

Sie denken darüber nach, sich als rechtliche_r Betreuer_in selbst- ständig zu machen? Dann sind die nachfolgenden Informationen für Sie interessant. Berufsbetreuer_innen arbeiten selbständig und ihre Tätigkeit ist sehr vielseitig und abwechslungsreich. Die Arbeitszeit kann weitgehend flexibel gestaltet werden und der Umfang der Tätigkeit kann durch die Anzahl der geführten Be-treuungen selbst bestimmt werden.

 

Wann werden berufliche Betreuer_innen eingesetzt?

Gesetzlich geregelt ist dies in § 1814 des Bürgerlichen Gesetz-     buches (BGB): Kann eine volljährige Person auf Grund einer Krank- heit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber besorgen, dann prüft das Betreuungsgericht, ob ein rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Betreuungen können sowohl ehrenamtlich, z. B. durch Familienangehörige, oder auch beruflich geführt werden.

 

Welche Aufgaben hat ein_e Berufsbetreuer_in?

Berufliche Betreuer_innen vertreten die Interessen für Menschen, die durch eine Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind. Sie werden auf Vorschlag der Betreuungsbehörde von den Be-treuungsgerichten bestellt und bekommen bestimmte Aufga-benbereiche übertragen.

Rechtliche Betreuer_innen erbringen keine praktischen Alltagshilfen wie Einkaufen, Medikamentengabe, Fahr- oder Botendienste usw.. Sie leisten die Versorgung ihrer Betreuten nicht selbst, sorgen aber dafür, dass diese erbracht wird. Typische Aufgabenbereiche sind u.a. die Vermögenssorge oder die Gesundheitssorge. Betreuer_innen können die Betreuten in den übertragenen Aufgabenbereichen rechtlich vertreten, also z. B. die Pflege und die ärztliche Versorgung organisieren.

 

Wie wird man Berufsbetreuer_in?

Eine klassische Ausbildung zum_zur Berufsbetreuer_in gibt es nicht. Wenn Sie sich für die Tätigkeit als berufliche_r Betreuer_in interessieren, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: 

Am besten vereinbaren Sie zunächst ein unverbindliches Bera-tungsgespräch mit der Betreuungsbehörde. Hier erhalten Sie fundierte Informationen zum Berufsbild, können Fragen klären und bekommen einen ersten Einblick in das Tätigkeitsfeld. 

Um als Berufsbetreuer_in tätig werden zu können, müssen Sie sich bei der Betreuungsbehörde registrieren lassen. Hierbei ist Ihre persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie Ihre fachliche Eignung nachzuweisen.

 

Für die Registrierung sind folgende Unterlagen erforderlich:

- Antrag auf Registrierung

- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG                                           (nicht älter als drei Monate)

- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis                                            (nicht älter als drei Monate)

- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung                                    (nach Eignungsgespräch)

- Erklärung, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind

- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren eine Registrierung als Berufsbetreuer_in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde.

- Sachkundenachweis

 

Wie kann ich die Sachkunde nachweisen?

Eine Möglichkeit ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Sach-kundelehrgang. Der Lehrgang besteht aus 11 Modulen und kann bei einem zertifizierten Anbieter Ihrer Wahl absolviert werden. Wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen, besteht die Möglichkeit, sich einzelne Module anerkennen zu lassen. 

Wenn Sie über ein zweites juristisches Staatsexamen oder über ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit verfügen, benötigen Sie keinen weiteren Nachweis der Sachkunde. Dennoch ist es empfehlenswert, einen Blick auf die Sachkundemodule zu werfen, damit Sie bei Bedarf Ihr persönliches betreuungsspezifisches Wissen noch erweitern bzw. vertiefen können.

Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht haben und diese geprüft wurden, folgt zum Abschluss noch ein persönliches Eig-nungsgespräch bei der Betreuungsbehörde. Wenn Sie dann alle Voraussetzungen erfüllen werden, dann erhalten Sie einen Registrierungsbescheid und können als berufliche_r Betreuer_in von den Betreuungsgerichten bestellt werden. Die Registrierung gilt bundesweit. 

Haben wir Ihr Interesse an diesem verantwortungsvollen, vielsei-tigen und abwechslungsreichen Beruf geweckt?

 

Wir beraten Sie gerne!