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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In Mitteleuropa erfolgt eine Ansteckung von Schweinen mit dem Virus der ASP durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (z.B. über Blut), die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie über indirekte Übertragungswege (z.B. Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome.


ASP ist keine Zoonose, also keine zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich.


Angesichts des aktuellen ASP-Seuchenverlaufes in Europa und den Mitte September 2018 nachgewiesenen Fällen von ASP bei Wildschweinen in Südbelgien (Gemeinde Etalle, Region Wallonien) ist eine Verschleppung der Seuche nach NRW aufgrund der geringen Entfernung  als wahrscheinlich einzuschätzen. Deshalb ist insbesondere die Jägerschaft aufgefordert, Fallwild (Schwarzwild) sowie krank erlegtes Schwarzwild bei der zuständigen Behörde zu melden, damit geeignete Proben amtlich untersucht werden könne. Gleiches gilt natürlich auch für alle Bürgerinnen und Bürger, die Fallwild (Schwarzwild) entdecken.


Merkblätter mit Informationen zum Vorgehen beim Auffinden von Fallwild finden Sie im Feld Formulare / Infos. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat eine Hotline (0049 (0)201 / 714488) eingerichtet, bei der Fallwildfunde gemeldet werden können – die Meldungen werden dann z.B. auch am Wochenende vom Landesamt an das zuständige Veterinäramt weitergeleitet.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

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