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Das Wahlamt in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, ist Ihr Ansprechpartner zur Bundestagswahl. Dort können Sie sich melden, wenn Sie z. B. keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder Briefwahl beantragen möchten. Wenn Sie im Ausland wohnen, ist das Wahlamt in der Kommune zuständig, in der Sie Ihren letzten Hauptwohnsitz hatten.
Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 sind die Wahllokale in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Alle Informationen zur Wahl liefert Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung.
Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen können in der Stadt oder Gemeinde online oder persönlich im Wahlamt beantragt werden. Wenn Sie persönlich vorsprechen, ist zur Prüfung der Wahlberechtigung die Vorlage Ihres Personalausweises notwendig. Sie können ihre Wahl auch direkt vor Ort durchführen.
Der Antrag auf Briefwahl kann nur bei der jeweils eigenen Stadt oder Gemeinde vor Ort erfolgen und nicht bei der StädteRegion Aachen.
Achtung: Damit Ihre Stimme zählt, beachten Sie die angegebenen Fristen!