Breadcrumb
Die in der Gemeinde Simmerath gelegenen Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Simmerath, Flur 10, Flurstück 637; Gemarkung Simmerath, Flur 11, Flurstück 298, 299, 771 sind vermessen worden.
Gemäß §§21 (5), 13(5) des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschafskataster (VermKatG NRW) in der Fassung vom 08.12.2020 erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift.
Ort und Zeitraum der Offenlegung
Die Offenlegung erfolgt im Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen,
Zollernstraße 20,
52070 Aachen,
Gebäude F, Raum 132/133,
in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 11.07.2024,
montags, dienstags, donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
mittwochs von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Rechtsbehelfsbelehrungen
Das Ergebnis der Grenzermittlung gilt gemäß § 21 Abs. 5 VermKatG NRW als anerkannt und die Grenzen sind somit gemäß § 19 Abs. 1 VermKatG NRW festgestellt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach Ende der Offenlegung Einwendungen erheben werden.
Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift unter der Anschrift
Der Städteregionsrat, A 62 Kataster-und Vermessungsamt, Zollernstraße 20, 52070 Aachen zu erheben.
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Aachen (Adalbertsteinweg 92, Im Justizzentrum, 52070 Aachen) erhoben werden.
Sollte die Frist durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person versäumt werden, würde deren Verschulden Ihnen zugerechnet.
Aachen, 22.05.2024
Der Städteregionsrat
Im Auftrag
gez. Andreas Bruchhage
Städteregionsvermessungsrat
Ansprechpartner/-innen
Herr Andreas Bruchhage
Tel: +49 241 5198-6285
Fax: +49 241 5198-86285
andreas.bruchhage@staedteregion-aachen.de
Raum: F 134