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Das Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen hat den Nachweis von Lagebezeichnungen, Bodenschätzungsergebnissen und Eigentümerangaben im Automatisierten Liegenschaftskatasterinformations-system (ALKIS) fortgeführt.
Gemäß § 13 Absatz 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 01. April 2014 (VermKatG NRW) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 9. Dezember 2019 (DVOzVermKatG NRW) werden die veränderten Teile des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gegeben.
Ort und Zeitraum der Offenlegung
Terminvereinbarung erforderlich
Die Offenlegung erfolgt im Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen,
Zollernstraße 20,
52070 Aachen,
Gebäude F, Raum 132/133,
in der Zeit vom 11.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023,
montags, dienstags, donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
mittwochs von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der Offenlegungszeiten wird den Eigentümern und Eigentümerinnen, Erbbauberechtigten, sowie Inhabern und Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte Gelegenheit gegeben, sich über die Fortführung des Katasternachweises der sie betreffenden Grundstücke unterrichten zu lassen und den Datenbestand des Liegenschaftskatasters einzusehen.
Eigentümerangaben können gemäß § 14 VermKatG NRW nur demjenigen bereitgestellt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben beantragen.
Die Einsichtnahme in das offengelegte Liegenschaftskataster muss zuvor terminlich vereinbart werden.
Hierfür stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Tel.: 0241 / 5198 - 2546
Mail: katasterauskunft@staedteregion-aachen.de
(siehe auch unter "Kontakt")
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage erhoben werden.
Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Aachen, Postfach 101051, 52010 Aachen schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten/ der Urkundsbeamtin in der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zu erklären.
Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechts-verkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBI. I S. 3803).
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Aachen, den 10.08.2023
Im Auftrag:
gez. David Arzdorf
Städteregionsvermessungsdirektor
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Dienstleistungen
Kontakt
Katasterauskunft
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-2546
Fax: +49 241 5198-80621
katasterauskunft@staedteregion-aachen.de
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