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Das Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen hat den Nachweis von Lagebezeichnungen, Bodenschätzungsergebnissen und Eigentümerangaben im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) fortgeführt.
Gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 01. März 2005 in der Fassung vom 08. Dezember 2020 (VermKatG NRW) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 25. Oktober 2006 in der Fassung vom 19. Februar 2022 (DVOzVermKatG NRW) werden die veränderten Teile des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gegeben.
Ort und Zeitraum der Offenlegung
Terminvereinbarung erforderlich
Die Offenlegung erfolgt im Kataster- und Vermessungsamt der StädteRegion Aachen,
Zollernstraße 20,
52070 Aachen,
Gebäude F, Raum 132/133,
in der Zeit vom 02.09.2024 bis einschließlich 04.10.2024,
montags, dienstags, donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
mittwochs von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
und
freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Während der Offenlegungszeiten wird den Eigentümern und Eigentümerinnen und Eigentümern, Erbbauberechtigten, sowie Inhaberinnen und Inhabern grundstücksgleicher Rechte Gelegenheit gegeben, den Datenbestand des Liegenschaftskatasters einzusehen und sich über die Fortführung des Nachweises der sie betreffenden Grundstücke zu informieren.
Nach § 14 VermKatG NRW dürfen Eigentümerangaben nur denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die ein berechtigtes Interesse darlegen. Einer Darlegung des berechtigten Interesses bedarf es nicht, wenn Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte die sie betreffenden Eigentümerangaben einsehen möchten.
Die Einsichtnahme in das offengelegte Liegenschaftskataster ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Hierfür stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Telefon: 0241 / 5198 - 2546
Email: katasterauskunft@staedteregion-aachen.de
(siehe auch unter "Kontakt")
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Aachen, Postfach 101051, 52010 Aachen erhoben werden.
Aachen, den 05.08.2024
Im Auftrag:
gez. David Arzdorf
Städteregionsvermessungsdirektor
Kontakt
Katasterauskunft
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-2546
Fax: +49 241 5198-80621
katasterauskunft@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||
Di. | - | Uhr | |||
Mi. | - | Uhr | |||
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