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Mängelbeseitigung

Werden an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt, bekommen Sie als Halter einen Kontrollbericht, der auch „Mängelkarte“ genannt wird. Sie sind dann verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben.

Ein Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss verkehrssicher sein. Werden aber durch die Polizei oder durch Ordnungsdienste an Ihrem Fahrzeug Sicherheitsmängel festgestellt, wird man Ihnen als Halter eine Mängelkarte aushändigen.

Auf der Mängelkarte werden neben den Fahrzeug- und Halterdaten die festgestellten Mängel, der Kontrollort und die Kontrollzeit festgehalten. Dem Fahrzeughalter werden hier mehrere Organisationen genannt, bei denen er die Beseitigung des Mangels nachweisen kann, beispielsweise entsprechend autorisierte Werkstätten oder amtlich anerkannte Sachverständige. Außerdem ist die Frist eingetragen, in welcher der Mangel beseitigt werden muss.

Das Straßenverkehrsamt erhält eine Durchschrift des Kontrollberichtes und überwacht die Angelegenheit.

Nachdem Sie den Mangel beseitigt haben und eine entsprechende Organisation dies geprüft hat, müssen Sie dem Straßenverkehrsamt die Mängelkarte mit der schriftlichen Bestätigung über die Beseitigung des Mangels zusenden. Ein entsprechender Hinweis steht auf der Mängelkarte.

Können Sie die Frist, die Ihnen auf der Mängelkarte gesetzt wurde, nicht einhalten, müssen Sie das Straßenverkehrsamt benachrichtigen.

Wenn Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur umgehenden Mängelbeseitigung nicht nachkommen, werden Sie vom Straßenverkehrsamt dazu aufgefordert. Sie müssen dann die Mängel unverzüglich beseitigen oder das Fahrzeug abmelden.
Dieses Verwaltungsverfahren kann bis zur zwangsweisen Abmeldung Ihres Fahrzeuges führen, falls Sie nicht handeln.


Empfehlungen

Sorgen Sie für eine schnelle Beseitigung der Mängel. Die Fachwerkstatt oder ein Sachverständiger bestätigt auf dem Kontrollbericht, dass das Fahrzeug wieder frei von Mängeln ist.
Achten Sie darauf, dass die beteiligte Stelle (Werkstatt, Reifendienst, Polizeibehörde, u.a.) auf dem Kontrollbericht vermerkt, dass die genannten Mängel beseitigt worden sind.

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de