Breadcrumb

Mitteilungspflicht bei Änderung persönlicher Daten


Es ist notwendig, dass Sie dem Straßenverkehrsamt alle Änderungen mitteilen, die den Fahrzeughalter oder das Fahrzeug betreffen. Damit wird das Fahrzeugregister aktuell gehalten.

Kommt es zu einer Änderung Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift), sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, Ihre Zulassungsbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle unverzüglich ändern zu lassen.

Bei Adressänderungen betrifft dies die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und im Falle der Namensänderung zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Wenn Ihr neuer Wohnsitz außerhalb der StädteRegion Aachen liegt, müssen Sie sich bei der dann zuständigen Zulassungsbehörde melden und dort Ihre Fahrzeugpapiere umschreiben lassen.

Kommen Sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, werden Sie aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.


Empfehlungen

Bei einem Umzug innerhalb der StädteRegion Aachen können Sie die Anschriftenänderung direkt bei Ihrer Ummeldung im Bürgeramt vornehmen. Legen Sie hierzu einfach die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Bürgeramt vor. Alternativ können Sie die Ummeldung auch ONLINE mitteilen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Service. Diesen Service können Sie auch nutzen, wenn Sie in die StädteRegion Aachen gezogen sind und das Kennzeichen übernehmen möchten

 

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de