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Mitteilungspflicht bei Erwerb eines Fahrzeugs


Wenn Sie ein noch zugelassenes Fahrzeug gekauft haben oder dieses anders in Ihren Besitz übergegangen ist, müssen Sie unverzüglich die Änderung der Fahrzeugpapiere beantragen oder das Fahrzeug abmelden. In den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) wird dann der neue Halter eingetragen.

Die Zulassungsstelle überwacht die Umschreibung auf den neuen Fahrzeughalter, um das Fahrzeugregister möglichst aktuell zu halten. Zur Umschreibung oder Abmeldung wird Ihnen dann eine kurze Frist gesetzt. Wird diese Frist nicht eingehalten, beginnt ein Betriebsuntersagungsverfahren.