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Zusätzliche Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

Führerscheinwechsel: Was Sie wissen sollten

Der Umtausch Ihrer alten Führerscheine (Papier- oder unbefristete Kartenführerscheine) ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt dabei unverändert bestehen. Weder zusätzliche Prüfungen noch regelmäßige Untersuchungen sind erforderlich – diese gelten weiterhin nur für bestimmte Klassen wie z. B. C und D, die mit besonderer Verantwortung verbunden sind. 
Der neue Führerschein ist, unabhängig von der ursprünglichen Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Dies dient der regelmäßigen Aktualisierung von persönlichen Daten wie Name und Lichtbild. Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Führerschein zu beantragen.

Besonderheiten für die Klasse T

Soll die Klasse T (Land- und Forstwirtschaft) beim Umtausch erteilt werden, ist ein Nachweis über eine entsprechende Tätigkeit erforderlich. Auch Personen, die in Werkstätten für die Reparatur und Wartung dieser Fahrzeuge tätig sind, können die Klasse T beantragen.

Besitzstand der Klasse 3

Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch eine auf ihren Besitzstand beschränkte Klasse CE. Diese Berechtigung wird im neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl 79 eingetragen (z. B. C1E>12000 kg, L≤3). Dabei steht „C1E>12000 kg“ für Fahrzeugkombinationen über 12 t, und „L≤3“ gibt die maximale Achszahl an.

Verlängerung ab 50 Jahren

Für Fahrerlaubnisklassen wie CE gelten ab dem 50. Lebensjahr besondere Regelungen: Alle 5 Jahre ist ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung (z. B. ärztliche Untersuchung) und die Erfüllung der Sehvermögensanforderungen erforderlich.
 

Kontakt

Straßenverkehrsamt
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80650

info.stva@staedteregion-aachen.de

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