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1887: Neue Kreisordnung bringt Gestaltungspielraum

Mit Inkrafttreten der neuen Kreisordnung am 30. Mai 1887 bekamen die Landkreise die Steuerhoheit und damit die Möglichkeit eine „Kreisumlage“ zu erheben. Die neuen finanziellen Möglichkeiten gepaart mit der Tatkraft und Weitsicht des jungen Landrates von Coels führten zu ersten planerischen- und gestalterischen Tätigkeiten des Landkreises Aachen, die teilweise bis heute Bestand haben.

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