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Jeder, der lebende, besonders geschützte Wirbeltiere hält, muss diese nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde unverzüglich anmelden und die rechtmäßige Herkunft des Tieres nachweisen.
Die Meldung muss Angaben enthalten über:
- Art,
- Alter,
- Anzahl,
- Geschlecht,
- Herkunft/Verbleib,
- Standort,
- Verwendungszweck und
- Kennzeichen.
Von Ihnen einzureichende Unterlagen:
- Bestandsanzeige (siehe Dienstleistung "Artenschutz-Meldebestätigung", s.u.)
- Fotokopien der Nachweise einer rechtmäßigen Herkunft (zum Beispiel Kaufverträge, Quittungen, Rechnungen, Herkunfts-, Cites- oder EG-Bescheinigungen)
- ggf. Fotodokumentation (siehe Link "Anleitung Fotodokumentation bei Landschildkröten")
Bei den EG-Bescheinigungen mit Fotodokumentationen sind diese Kopien in Farbe zu fertigen. Wird ein Tier weitergegeben, muss der ehemalige Halter das Tier bei seiner Behörde abmelden und der neue Halter bei seiner Behörde anmelden.
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Dienstleistungen
Kontakt
Artenschutz
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20
52070
Aachen
artenschutz@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
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Fax: +49 241 5198-87034
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lynn.kinkartz@staedteregion-aachen.de
Frau Angela Frings
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Fax: +49 241 5198-87035
angela.frings@staedteregion-aachen.de