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Gewässerrandstreifen

 

 

Der Gewässerrandstreifen trägt zur Entwicklung des Gewässers bei und schützt das Gewässer gleichzeitig vor schädlichen Stoffeinträgen. Hierbei spielen Einträge aus der Landwirtschaft eine entscheidende Rolle.

Das Landeswassergesetzes NRW in der Fassung vom 08.07.2016 sieht daher in Bezug auf den Gewässerrandstreifen im Außenbereich verschärfte Regelungen für die Landwirtschaft vor. Diese sollen jedoch erst ab dem 01.01.2022 gelten und in erster Linie die  Ackernutzung sowie die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Bereich des jeweiligen Gewässerrandstreifens beschränken.

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