Breadcrumb
Der Gewässerrandstreifen trägt zur Entwicklung des Gewässers bei und schützt das Gewässer gleichzeitig vor schädlichen Stoffeinträgen. Hierbei spielen Einträge aus der Landwirtschaft eine entscheidende Rolle.
Das Landeswassergesetzes NRW in der Fassung vom 08.07.2016 sieht daher in Bezug auf den Gewässerrandstreifen im Außenbereich verschärfte Regelungen für die Landwirtschaft vor. Diese sollen jedoch erst ab dem 01.01.2022 gelten und in erster Linie die Ackernutzung sowie die Anwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Bereich des jeweiligen Gewässerrandstreifens beschränken.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Frau Nina Quadflieg
Tel: +49 241 5198-7016
Fax: +49 241 5198-87016
nina.quadflieg@staedteregion-aachen.de
Herr Christoph Rasche
Tel: +49 241 5198-7019
Fax: +49 241 5198-87019
christoph.rasche@staedteregion-aachen.de
Frau Martina Wermter
Tel: +49 241 5198-7013
Fax: +49 241 5198-87013
martina.wermter@staedteregion-aachen.de