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Die Lebensbedingungen für wildlebende Pflanzen- und Tierarten haben sich seit Mitte des letzten Jahrhunderts besonders in den Ballungsräumen deutlich verschlechtert. Diese Entwicklung ist bedrohlich, da durch komplexe Zusammenhänge zwischen Pflanzen und Tieren und deren Lebensgemeinschaften schon kleine Lücken in der Regel den Verlust mehrerer Arten bedeuten.
Die wichtigsten Ursachen für den Artenrückgang sind die Zerstörung der natürlichen Lebensräume und die Veränderung der Lebensbedingungen. Als Folge der Flächeninanspruchnahme durch Bebauung, Bodenversiegelung etc. werden Lebensräume vernichtet oder so stark zerteilt, dass sie keine ungestörten Rückzugsmöglichkeiten für empfindliche Arten mehr bieten.
Diesem rapiden Artenrückgang versuchte der Gesetzgeber durch entsprechende gesetzliche Regelungen entgegen zu wirken. Neben dem Schutzgebietssystem NATURA 2000 (FFH-Gebiete "Fauna-Flora-Habitate" und Vogelschutzgebiete) gelten flächendeckend noch strenge Artenschutzregelungen für besonders geschützte Tier und Pflanzenarten – also überall dort, wo die betreffenden Arten vorkommen. Dieser Schutz gilt sowohl direkt für diese Arten als auch für ihre Lebensstätten.
Artenschutzbelange müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren geprüft werden. Mittels dieser speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) wird festgestellt, ob die Durchführung eines Bauprojektes bzw. die diesbezügliche Bauplanung mit den artenschutzrechtlichen Verboten zu Störungen und Beeinträchtigungen zu vereinbaren ist.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen MUNLV hält auf seiner Homepage umfangreiche Informationsmaterialien bereit .
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