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Sie erlangen ihre Bedeutung z.B. wegen ihrer belebenden oder gliedernden Wirkung auf das Orts- oder Landschaftsbild oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Sie können auch zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ausgewiesen werden. Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken oder Feldgehölze.
Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind verboten.
In der Städteregion Aachen sind zur Zeit 623 geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen.
Die konkreten Vorschriften, die für den jeweiligen geschützten Landschaftsbestandteil einzuhalten sind, können Sie dem Textteil der Landschaftspläne bzw. der Schutzgebietsverordnung entnehmen. Hier gelangen Sie zum geographischen Informationssystem (InkasPortal). Es erscheint eine Übersicht der Landschaftspläne in der Städteregion Aachen und Sie können mit der Lupe den für Sie interessanten Bereich vergrößern. Aktivieren Sie dort (rechte Seite) die von Ihnen gewünschten Daten. Lassen Sie die Fläche so groß anzeigen, dass die Nummer des jeweiligen Schutzgebietes zu erkennen ist. Bei Landschaftsschutzgebieten ist dies immer eine 2.4-x (x ist dann die Nummer für das konkrete Gebiet). Durch Mausklick auf den Info-Button erhalten Sie die Inhalte des Textteils zu dem Landschaftsplan.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
Tel: +49 241 5198-7001
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
Frau Iris Heinrichs
Tel: +49 241 5198-7072
Fax: +49 241 5198-87072
iris.heinrichs@staedteregion-aachen.de
Herr Lucas Quadflieg
Tel: +49 241 5198-7073
Fax: +49 241 5198-87073
lucas.quadflieg@staedteregion-aachen.de
Frau Ruth-Marie Sommer
Tel: +49 241 5198-7074
Fax: +49 241 5198-87074
ruth-marie.sommer@staedteregion-aachen.de