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Naturdenkmäler

Kleinere Objekte (Alleen, Einzelbäume, Felsen etc.), können als Naturdenkmäler (ND) ausgewiesen werden.


Ein Naturdenkmal ist ein als „Einzelschöpfung der Natur“ unter Naturschutz stehendes Landschaftselement oder eine entsprechende Fläche bis zu fünf Hektar Größe. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit unter Schutz gestellt werden.

Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind verboten. Die Pflege und Betreuung der einzelnen Objekte sowie ggf. die Erstellung von Pflegeplänen liegt in der Zuständigkeit der Unteren Landschaftsbehörde.

Die Unterschutzstellung erfolgte ursprünglich durch die „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Kreis Aachen“, die auch immer noch gültig ist, aber zur Zeit überarbeitet wird.

Durch die Landschaftspläne I-VI wurden teilweise die bereits ausgewiesenen Naturdenkmale in der freien Landschaft übernommen. Zum Teil kamen auch neue Naturdenkmalausweisungen hinzu.

In der Städteregion Aachen sind zur Zeit insgesamt 119 Naturdenkmäler, davon 76 innerhalb der Landschaftspläne.

Kontakt

Umweltamt
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-7001

umweltamt@staedteregion-aachen.de

Öffnungszeiten:

Termine nach Vereinbarung


Ansprechpartner/-innen

Frau Iris Heinrichs
Tel: +49 241 5198-7072
Fax: +49 241 5198-87072
iris.heinrichs@staedteregion-aachen.de

Herr Lucas Quadflieg
Tel: +49 241 5198-7073
Fax: +49 241 5198-87073
lucas.quadflieg@staedteregion-aachen.de

Frau Ruth-Marie Sommer
Tel: +49 241 5198-7074
Fax: +49 241 5198-87074
ruth-marie.sommer@staedteregion-aachen.de