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Wenn ein Eingriff weder ausgleichbar noch in sonstiger Weise kompensierbar ist, so ist vom Verursacher ein Ersatzgeld zu zahlen.
Das Ersatzgeld bemisst sich nach den Gesamtkosten der unterbliebenen Ersatzmaßnahme. Hierzu zählen:
- Grundstückskauf,
- Pflanzmaßnahmen (z.B. für Pflanzmaterial, Pflanzung, Schutz vor Verbiss, Pflegemaßnahmen) und auch
- Planungskosten.
Ersatzgelder werden an die Städteregion Aachen entrichtet. Sie sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
für Monschau und Simmerath
Frau Andrea Petermann
Tel: +49 241 5198-7038
Fax: +49 241 5198-87038
andrea.petermann@staedteregion-aachen.de
für Stolberg, Eschweiler und Roetgen
Frau Lea Walterscheid
Tel: +49 241 5198-7075
Fax: +49 241 5198-87075
lea.walterscheid@staedteregion-aachen.de
für Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf und Würselen
Herr Harald Thyssen
Tel: +49 241 5198-7037
Fax: +49 241 5198-87037
harald.thyssen@staedteregion-aachen.de