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Ersatzgeld

Wenn ein Eingriff weder ausgleichbar noch in sonstiger Weise kompensierbar ist, so ist vom Verursacher ein Ersatzgeld zu zahlen.

 

Das Ersatzgeld bemisst sich nach den Gesamtkosten der unterbliebenen Ersatzmaßnahme. Hierzu zählen:

  • Grundstückskauf,
  • Pflanzmaßnahmen (z.B. für Pflanzmaterial, Pflanzung, Schutz vor Verbiss, Pflegemaßnahmen) und auch
  • Planungskosten.


Ersatzgelder werden an die Städteregion Aachen entrichtet. Sie sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden. 

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Ansprechpartner/-innen

für Monschau und Simmerath

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für Stolberg, Eschweiler und Roetgen

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für Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf und Würselen

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