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Wenn ein Eingriff weder ausgleichbar noch in sonstiger Weise kompensierbar ist, so ist vom Verursacher ein Ersatzgeld zu zahlen.
![Im linken Teil sind Euro-Geldscheine und Euro-Münzen zu sehen. In der Mitte liegt ein Gleichheitszeichen in Orange. Rechts sieht man zwei Playmobilmänchen, die Bäume pflanzen. Ein Baum ist noch in einer gelben Schubkarre.](/fileadmin/_processed_/3/e/csm_Ersatzgeld_2_f998087773.jpg)
Das Ersatzgeld bemisst sich nach den Gesamtkosten der unterbliebenen Ersatzmaßnahme. Hierzu zählen:
- Grundstückskauf,
- Pflanzmaßnahmen (z.B. für Pflanzmaterial, Pflanzung, Schutz vor Verbiss, Pflegemaßnahmen) und auch
- Planungskosten.
Ersatzgelder werden an die Städteregion Aachen entrichtet. Sie sind zweckgebunden und dürfen ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verwendet werden.
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
für Monschau und Simmerath
Frau Andrea Petermann
Tel: +49 241 5198-7038
Fax: +49 241 5198-87038
andrea.petermann@staedteregion-aachen.de
für Stolberg, Eschweiler und Roetgen
Frau Lea Walterscheid
Tel: +49 241 5198-7039
Fax: +49 241 5198-87039
lea.walterscheid@staedteregion-aachen.de
für Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf und Würselen
Herr Harald Thyssen
Tel: +49 241 5198-7037
Fax: +49 241 5198-87037
harald.thyssen@staedteregion-aachen.de