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Der Verursacher ist zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen innerhalb einer von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Frist durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren.
Hierbei wird eine Kompensation im räumlichen und funktionellen Zusammenhang zum Eingriff bevorzugt. Z.B. kann der Verlust einer Hecke aufgrund der Errichtung eines Gebäudes durch Pflanzung einer neuen Hecke in der Nähe des Gebäudes ersetzt werden. Hierdurch kann der Stellenwert der alten Hecke für Natur- und Landschaft vor Ort wieder erreicht werden.
Mögliche Maßnahmen sind z.B.:
- Pflanzung von Hecken, Feldgehölzen, Bäumen, Sträuchern,
- Umwandlung von Acker in Dauergrünland,
- Entwicklung von Streuobstwiesen,
- Renaturierung von Fließgewässern,
- Umwandlung eines Fichtenforstes in heimischen Laubwald
- Wiedervernässung von trockengelegtem ehemaligen Feuchtgrünland
Kontakt
Umweltamt
Zollernstraße
20
52070
Aachen
umweltamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner/-innen
für Monschau und Simmerath
Frau Andrea Petermann
Tel: +49 241 5198-7038
Fax: +49 241 5198-87038
andrea.petermann@staedteregion-aachen.de
für Stolberg, Eschweiler und Roetgen
Frau Lea Walterscheid
Tel: +49 241 5198-7075
Fax: +49 241 5198-87075
lea.walterscheid@staedteregion-aachen.de
für Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf und Würselen
Herr Harald Thyssen
Tel: +49 241 5198-7037
Fax: +49 241 5198-87037
harald.thyssen@staedteregion-aachen.de