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Verfahren bei Eingriffen

Für Vorhaben in der Städteregion Aachen (außer Stadtgebiet Aachen), die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, ist die Städteregion als Untere Naturschutzbehörde (UNB) für die Eingriffsregelung zuständig.


Grundsätzlich beteiligt die Behörde, die für die Genehmigung eines Eingriffsvorhabens zuständig ist, die Landschaftsbehörde ihrer Verwaltungsebene. Eingriffsvorhaben, für die sonst keine andere behördliche Genehmigung erforderlich ist, müssen direkt bei der UNB beantragt werden (z.B. Beseitigung von Gehölzen im Außenbereich).

Für die Ermittlung der Eingriffsintensität und der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen erstellt der Antragsteller mit Hilfe eines Fachbüros einen landschaftspflegerischen Begleitplan / Fachbeitrag. Dieses Gutachten ist der UNB vorzulegen.

Um das Genehmigungsverfahren ohne Zeitverluste und sachgerecht zum Abschluss zu bringen, empfiehlt es sich, den landschaftspflegerischen Begleitplan vor endgültiger Fertigstellung mit der UNB abzustimmen.

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Ansprechpartner/-innen

für Monschau und Simmerath

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für Stolberg, Eschweiler und Roetgen

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für Baesweiler, Herzogenrath, Alsdorf und Würselen

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