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Was ist ein Eingriff?


Alle Maßnahmen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, sind Eingriffe in Natur und Landschaft. Hier geht es in erster Linie um mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter unserer Umwelt:

  • Boden, Wasser,
  • Luft, Klima,
  • Tiere, Pflanzen,
  • das Wirkungsgefüge zwischen ihnen und
  • das Landschaftsbild


Jede Neuversiegelung von Boden, z.B. durch den Bau einer Straße, eines Radweges, die Anlage eines Wohngebietes, eines Gewerbegebietes oder die Errichtung einzelner Gebäude stellt einen Eingriff dar.

Die Beseitigung einer Waldfläche, einer Hecke, einer Streuobstwiese oder das Fällen von Bäumen stellen Eingriffe dar. Die Umwandlung von ökologisch wertvollerem Dauergrünland in intensiv genutztes Ackerland oder die Zerstörung oder Beeinträchtigung eines ökologisch wertvollen Lebensraumes wie das Zuschütten eines Naturteiches fallen unter die Eingriffsregelung.

Zu den Eingriffen gehören auch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den Bau von oberirdischen Stromleitungen, Windkraftanlagen und Funkmasten.

Die verschiedenen Eingriffe können auf mannigfaltige Weise auch über den Ort des Eingriffs hinaus auf die oben genannten Schutzgüter einwirken (z.B. Auflösen eines Biotopverbundes, Zerstören eines Wanderkorridores für Tiere, Verschmutzung von Gewässern oder des Grundwassers, Wasserabsenkungen oder -anhebungen). Sie können in vielfältiger Weise negativ in die komplizierten und komplexen Systeme der Natur eingreifen. 

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Ansprechpartner/-innen

für Monschau und Simmerath

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für Stolberg, Eschweiler und Roetgen

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