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Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
1. mit Kennzeichenwechsel
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- Vorlage der bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln!
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
2. mit Kennzeichenmitnahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel)
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bei steuerpflichtigen Fahrzeugen: SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC), das vom Kontoinhaber unterschrieben ist. Weicht der Kontoinhaber vom Fahrzeughalter ab, ist bei der Zulassung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich noch die Unterschrift des Fahrzeughalters erforderlich. Dies gilt auch im Falle eines gemeinsamen Kontos, z.B. bei Eheleuten
StädteRegion Aachen leicht gemacht: Ummeldung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
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Dienstleistungen
- Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel
Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel
Link und Informationen
Vollmacht/SEPA-Lastschriftmandat
Kontakt
Bürgerservice Zulassung
Carlo-Schmid-Straße
4
52146
Würselen
Tel: +49 241 5198-6500
Fax: +49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de
Öffnungszeiten:
Mo. | - | Uhr | |||||||
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Sa. | - | Uhr |
(Samstags stehen nur bestimmte Services zur Verfügung.)
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Links
- Informationen über den eingeschränkten Service an Samstagen
- Checkliste Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme
- Checkliste Ummeldung zugelassenes Fahrzeug mit Halterwechsel und Kennzeichenwechsel
- Checkliste Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel mit Wohnsitzwechsel und Kennzeichenübernahme
- Checkliste Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel mit Wohnsitzwechsel und Kennzeichenwechsel