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Rekordjahr bei der Wohnraumförderung der StädteRegion. Fördermittel von 111 Millionen Euro in 2023 vergeben. Bezahlbaren Wohnraum geschaffen und Bauwirtschaft gestärkt.


StädteRegion Aachen. Im Jahr 2023 wurden beim geförderten Wohnungsbau in der StädteRegion Aachen alle Rekorde gebrochen. Die StädteRegion ist für ihr gesamtes Gebiet zuständig für die Wohnraumförderung und bewilligt hier Landesmittel. Im vergangenen Jahr war das ursprüngliche Fördermittelbudget rund 37 Millionen Euro. Da andere Bewilligungsbehörden in NRW ihre Mittel nicht ausgeschöpft haben, konnte die StädteRegion Aachen weitaus mehr Gelder vom Land bekommen. Konkret waren es Wohnbaufördermittel in der absolute Rekordsumme von über 111 Millionen Euro für genau 669 Wohneinheiten - davon auch 391 dringend benötigte Wohnplätze für Studierende. Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier unterstreicht die Bedeutung der Wohnraumförderung: „Auf diese Art und Weise wird für die Menschen bezahlbarer Wohnraum geschaffen und die Bauwirtschaft gestärkt. Gerade in der aktuellen Zinsphase und Inflation mit dem starken Rückgang auf dem nicht geförderten Wohnungsmarkt ist das wichtiger denn je. Die Top-Zahlen sind Ergebnis der tollen Arbeit unserer Wohnraumförderung. Bei uns werden Häuslebauer und Investoren von Beginn eng begleitet und optimal unterstützt“, erklärt Dr. Grüttemeier.

„Die StädteRegion liegt traditionell im NRW-Mietwohnungsneubau unter den TOP 5. Klar ist jetzt schon, dass wir mit dem diesjährigen Ergebnis erneut einen Spitzenplatz einnehmen!“, freut sich der Leiter des Amtes für Bauordnung und Wohnraumförderung, Norbert Langohr. Die geförderten Projekte reichen von Wohnraummodernisierungen im Einfamilienhaus bis hin zu Großprojekten. Einige Beispiele sind:

  • Burtscheider Brücke (Aachen) mit 37 Wohneinheiten und 112 Plätzen für Studenten,
  • Karl-Marx-Allee (Aachen) mit 233 Plätzen für Studenten und
  • Vogelsangstraße (Stolberg) mit 47 Wohneinheiten.

„Wohnraumförderung besteht jedoch nicht nur für den Mietwohnungsbau, sondern richtet sich auch an Haushalte, wie zum Beispiel alleinstehende Personen, Paare oder Familien mit Kindern, die Eigentum zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchten“, erklärt die Abteilungsleiterin für Wohnraumförderung Ursula Bauer und fügt hinzu: „Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So darf das Gesamthaushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, das begehrte Objekt muss in Größe und Preis angemessen sein, ein Eigenkapitaleinsatz von 7,5 % muss erbracht werden und nach Abzug aller Belastungen muss ein Mindestrückbehalt zur Sicherung des Lebensunterhaltes verbleiben.“  Die Wohnraumförderung steht allen Interessenten gerne zur Einzelfallberatung zur Verfügung.

Trotz der hervorragenden Zahlen bleibt ein generelles Problem bestehen: Bis 2035 fallen fast 10.000 öffentlich geförderte Wohnungen (52 Prozent!) in der StädteRegion aus der Preisbindung. „Es müssten jedes Jahr rein rechnerisch 750 neue Wohneinheiten geschaffen werden um das zu kompensieren – das bleibt auch in den kommenden Jahren eine Mammut-Aufgabe!“, erklärt Dr. Grüttemeier. Dabei dankte er insbesondere dem Land NRW für die intensive Unterstützung, „die auch künftig erforderlich sein wird“. So sind für 2024 und 2025 schon etliche Projekte in Planung, die die Wohnraumförderung der StädteRegion von Beginn an eng begleitet. Einige Beispiele sind die Franzstraße in Aachen (108 Wohneinheiten, 33 geförderte), die Monheimsallee in Aachen (59 Wohneinheiten, 26 geförderte) in Roetgen 12 Miet-Einfamilienhäuser und in Stolberg eine Vielzahl kleinerer Vorhaben, die den dortigen Wohnungsmarkt entspannen werden.

Wichtiger Erfolgsfaktor ist bei der Wohnraumförderung und dem Mietwohnungsbau die interkommunale Zusammenarbeit. Erst in der vergangenen Woche hat die StädteRegion genau zu diesem Themenkomplex als eine von fünf Gebietskörperschaften bzw. Stadtregionen bundesweit den mit 200.000 Euro dotierten Zuschlag für das Projekt „MORO“ (Mehr Wohnungsbau ermöglichen – Raumordnung und interkommunale Kooperation als Wege aus der Wohnungsnot) erhalten: „Ehrgeiziges Ziel ist es, mit unseren zehn Kommunen einen gemeinsamen Siedlungsflächenpool und in enger Abstimmung ein kommunenübergreifendes Wohnentwicklungsmanagement aufzubauen. Denn den Bedarf an mehr bezahlbaren Wohnungen kann nicht jede Kommune alleine stemmen, hier hilft die Kooperation entscheidend mit, Erfolge zu erreichen“, erklärt die technische Dezernentin, Susanne Lo Cicero-Marenberg. Erfolge, wie die 2023er Bilanz der städteregionalen Wohnraumförderung, auf die man gut aufbauen kann.
 

Veröffentlicht am: 07.02.2024

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Wohnraumförderung
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