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Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein für die StädteRegion Aachen abgeschlossen.

StädteRegion Aachen. Für die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren sowie von beschlagnahmten Tieren aus Gründen der Gefahrenabwehr sind die kommunalen Ordnungsbehörden zuständig. Da die regionsangehörigen Kommunen - mit Ausnahme der Stadt Aachen, die für ihren Zuständigkeitsbereich einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat - nicht über eigene Unterbringungsmöglichkeiten verfügen, erfolgt derzeit die Versorgung der Tiere durch den Tierschutzverein gegen Zahlung eines vertraglich vereinbarten jährlichen Pauschalzuschusses. Da die aktuellen Verträge zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen, mussten neue Verträge verhandelt werden. Die neuen Verträge wurden zwischenzeitlich unterzeichnet, gelten ab dem 1. Januar 2025 und haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2027.

Wie schon in den vergangenen Jahren hat die StädteRegion Aachen als Koordinatorin für die städteregionsangehörigen Kommunen die Vertragsverhandlungen mit dem Tierschutzverein zur Unterbringung und Versorgung von Fund- und herrenlosen Tieren geführt. Dem Vertragsentwurf hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 zugestimmt. Für die Aufgaben nach dem Tierschutzgesetz und der Tiergesundheit hat auch das Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Den Beschluss hierzu hat der Städteregionstag am 10. Oktober gefasst. Die bisherige gute Zusammenarbeit kann somit auf Basis einer neuen vertraglichen Grundlage weitergeführt werden.

Veröffentlicht am: 20.11.2024

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