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Wann darf mein Kind nach einer Krankheit wieder in die Kita oder zur Schule? Infobroschüre in neun weiteren Sprachen erhältlich.

StädteRegion Aachen. Fieber, Durchfall, Husten: Wenn Kinder krank sind ist das nicht nur für die Kleinen selbst eine Herausforderung, sondern auch für die Eltern. Vor allem wenn man berufstätig ist will man sein Kind womöglich so schnell es geht wieder in die Kita oder zur Schule bringen. Doch in der Städteregion Aachen gibt es Richtlinien, wann ein Kind nach einer Krankheit wieder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen darf. Die entsprechende Broschüre dazu unter dem Titel „Krank in Kita und Schule“ ist jetzt neu aufgelegt worden und neben Deutsch und Leichter Sprache in neun weiteren Sprachen erhältlich. Sie wurde in Kurdisch, Ukrainisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch übersetzt.  

Darin gibt es Informationen zu den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bei ansteckenden Krankheiten. Gerade in Kitas und Schulen, wo Kinder engen Kontakt miteinander haben, werden Krankheitserreger leicht übertragen und verbreitet. In der Broschüre können Eltern anhand einer Tabelle mit den häufigsten Infektionskrankheiten sehen, wie lange ein Kind z.B. bei Keuchhusten, Kopfläusen, Masern oder Windpocken zu Hause bleiben müssen und welche Vorgehensweisen (Hygienemaßnahmen, Impfungen, etc.) zur Genesung beitragen. Grundsätzlich gilt: Akut kranke Kinder (z.B. mit über 38 Grad Fieber) gehören nicht in Kita und Schule.

Die Broschüre „Krank in Kita und Schule“ sowie weitere Informationen (z.B. zum Masernschutzgesetz) sind hier erhältlich: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/gesundheitsamt-a-53/service/bekaempfung-von-infektionskrankheiten/material-fuer-gemeinschaftseinrichtungen