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Jülicher Straße (K 33) in Eschweiler Dürwiß fast fertig. Restarbeiten in den Osterferien.

StädteRegion Aachen. Die große Baumaßnahme an der Jülicher Straße (K 33) in Eschweiler-Dürwiß neigt sich ihrem Ende entgegen. Die Kreisstraße war seit Anfang 2022 gemeinsam von der StädteRegion (Baulastträger der Fahrbahn einschl. Radschutzstreifen), der Stadt Eschweiler (Kanalsanierung, Gehwege etc.) und den Energieversorgern (Versorgungsleitungen) erneuert worden. Dabei wurden alle Maßnahmen bewusst gemeinsam und „in einem Aufwasch“ erledigt, damit die wichtige Straße nicht in wenigen Jahren erneut aufgerissen werden muss. Zum Abschluss der Maßnahmen sind nun noch letzte Asphaltarbeiten vorgesehen.

Zunächst steht zu Beginn der ersten Woche der Osterferien am 25. und 26. März auf der Fronhovener Straße im Streckenabschnitt zwischen der Straße „Am Bongert“ und dem Kreisverkehr mit der Alsdorfer Straße (L 238) eine Erneuerung der Fahrbahn an. Dazu wird in diesem Bereich eine Vollsperrung eingerichtet. Zur Entlastung des innerörtlichen Verkehrs wird für die Dauer der Arbeiten die Jülicher Straße durchgängig befahrbar sein.

Im Anschluss daran geht es schon am 27. und 28. März und dann ab dem 02. April bis zum Ende der Ferien am 05. April (mit einer Pause über die Ostertage) im Bereich der Kreuzung der Jülicher Straße mit der Goethestraße und Gasthausstraße sowie im Einmündungsbereich der Jülicher Straße mit der Eichenstraße weiter. Dort werden dann bereits festgestellte Mängel an der Fahrbahn beseitigt. Die Durchführung erfolgt hintereinander. Während der Ausführungen ist im jeweiligen Bereich die Durchfahrt auf der Jülicher Straße nicht möglich. Dann wird weiter die bereits vorhandene Umleitung ausgeschildert. Vom 29. März bis 01. April ist die Jülicher Straße allerdings, während die Arbeiten an Ostern ruhen, befahrbar.

Da die genannten Arbeiten sämtlich stark von der Witterung abhängen, kann es unter Umständen noch zu zeitlichen Verschiebungen kommen. Anschließend erfolgen noch letzte Restarbeiten, wie das Aufbringen der Markierung und das Aufstellen der Verkehrsschilder. Dazu sind dann keine Vollsperrungen mehr geplant. Für das Aufbringen der Markierungen sind abschließend – nur in Teilen und nur für sehr kurze Zeiträume – möglicherweise noch Teilsperrungen nötig.

Veröffentlicht am: 20.03.2024