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Ehrenamtliche Vormundschaften im Fokus. Jugendämter in der StädteRegion gründen gemeinsame Koordinierungsstelle.

 

StädteRegion Aachen. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht voll geschäftsfähig, sondern werden in der Regel von ihren Eltern vertreten. Aber nicht immer können oder wollen die ihre elterliche Sorge für ein Kind ausüben. Hier können engagierte Menschen einspringen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft für die betreffenden Kinder und Jugendlichen übernehmen. In der StädteRegion Aachen (Altkreiskommunen) bereitet jetzt eine Koordinierungsstelle interessierte Menschen mit einer Schulung intensiv auf die Aufgabe als ehrenamtlich vormundschaftsführende Person vor. Drei Mitarbeiterinnen der Koordinierungsstelle stehen den Betroffenen während des gesamten Vermittlungsprozesses und auch nach gerichtlicher Bestallung in allen Fragen beratend und unterstützend zur Seite.

Ein Familiengericht ordnet die Vormundschaft an und wählt für das Kind den in seiner konkreten Lebenssituation am besten geeigneten Vormund aus. Seit der Reform des Vormundschaftsrechts im Januar 2023 gilt bei gleicher Eignung der Vorrang des ehrenamtlichen Vormunds. Es können aber auch Berufsvormünder, Mitarbeitende eines Vormundschaftsvereins oder das Jugendamt zum Vormund bestellt werden. „Übernehmen Sie eine ehrenamtliche Vormundschaft und begleiten Sie Kinder und Jugendliche aus den Städten Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg, Würselen sowie den Gemeinden Roetgen und Simmerath auf dem Weg in ein selbst bestimmtes Leben“, motiviert der Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, Sebastian Heyn. „Als vormundschaftsführende Person übernehmen Sie die rechtliche Vertretung eines Kindes. Sie beraten und begleiten den jungen Menschen und treffen als sorgeberechtigte Person Entscheidungen, zum Beispiel in Angelegenheiten von Unterbringung, ärztlicher Versorgung, Schule, beruflicher Integration und Finanzen“, fügt er hinzu.

Interessierte sollten bereit sein, sich langfristig, kontinuierlich und verantwortungsvoll zu engagieren. Sie sollten zudem in der Lage sein, sich offen mit anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen auseinanderzusetzen, aber auch mit Enttäuschungen umgehen zu können und Entscheidungen anderer zu respektieren. Auch die Beziehungsarbeit spielt eine entscheidende Rolle. Anders als bei Amts- oder Vereinsvormundschaften zielt das Ehrenamt darauf ab, eine persönliche Bindung zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen und aktiv Teil ihres Lebens zu werden.

Ehrenamtlich vormundschaftsführende Personen kooperieren mit verschiedenen Partnern, wie Erziehungsberechtigten, Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Ärzten, dem Jugendamt und anderen Ämtern.

Die Aufnahme eines Kindes im eigenen Haushalt, eine gesonderte Ausbildung oder Qualifikation und rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Interessierte können sich wenden an: ehrenamtliche.vormundschaften@staedteregion-aachen.de

Veröffentlicht am: 21.10.2024

Kontakt

Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Tel: +49 241 5198-2478
Fax: +49 241 5198-80007

jugendamt@staedteregion-aachen.de